
Gericht in Armenien beginnt Verhandlung gegen Erzbischof Adschapachjan

Ein Gericht in Jerewan hat am Freitag die Verhandlung gegen Erzbischof Michael Adschapachjan eröffnet. Zum ersten Mal in der modernen Geschichte Armeniens steht ein hochrangiger Geistlicher vor Gericht. Adschapachjan wird beschuldigt, zum Machtumsturz aufgerufen zu haben.

In der Sitzung beantragte die Verteidigung, den Erzbischof aus der Haft zu entlassen. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab und verlängerte die Haft um zehn Tage. Daraufhin wurde beschlossen, die Verhandlung auf den 18. August zu verschieben.
Adschapachjan befindet sich seit Ende Juni in Untersuchungshaft. Vor dem Gericht weigerte er sich, einen Antrag auf Freilassung zu stellen. Nach eigenen Worten fühle er sich in Haft frei. Der Geistliche wies alle Vorwürfe zurück.
Der Anwalt bezeichnete die Inhaftierung von Adschapachjan als Folter und Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Dem Erzbischof sei die Möglichkeit entzogen worden, mit den Gläubigen zu kommunizieren und seine religiösen Aufgaben auszuüben. Zudem habe sich der Gesundheitszustand des 62-Jährigen in Haft verschlechtert, worüber er sich jedoch nicht beklage.
Die Ermittler stützten sich bei ihren Vorwürfen auf zwei Interviews, die Adschapachjan im Februar 2024 und Juni 2025 gegeben hatte. Beide Male soll der Erzbischof zum Machtumsturz in Armenien aufgerufen haben. Ende Juni stürmten die Sicherheitsdienste das Kloster Etschmiadsin, das Zentrum der Armenischen Apostolischen Kirche, wo sich Adschapachjan befand. Am Ende ergab er sich den Behörden und wurde abgeführt.
Kurz davor wurde ein weiterer Geistlicher festgenommen: Erzbischof Bagrat Galstanjan. Die von ihm geleitete Bewegung "Heiliger Kampf" soll laut den Behörden Terrorangriffe und andere Verbrechen mit dem Ziel der Machtergreifung im Land geplant haben.
Mehr zum Thema – Behörden in Armenien beschuldigen "kriminelle Geistlichkeit" eines versuchten Staatsstreichs
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.