
Corona-Impfstoffe: Handelte Mark Rutte im Auftrag des WEF?

Vor zwei Jahren verklagten sieben niederländische Bürger ihren Staat und 16 Spitzenpolitiker ihres Landes. Sie seien von Politik und Staat über die Sicherheit und Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe "getäuscht" worden, heißt es in der Klageschrift der an Impfschäden leidenden Kläger.

Die Kläger hätten sich bei ihrer Teilnahme an den Impfungen auf die offizielle Darstellung der Politik verlassen. Nach Darstellung der Regierung habe man die COVID-19-Pandemie nur bekämpfen und die Schwächsten der Gesellschaft nur schützen können, wenn sich alle Bürger dagegen impfen ließen. Gleichzeitig sei seitens der Politik stets die Botschaft vermittelt worden, "dass die COVID-19-Injektionen ausgiebig getestet, sicher und wirksam seien". Stattdessen hätten die Kläger "schwere Schäden" erlitten. Mittlerweile ist einer von ihnen verstorben.
Das niederländische Onlinemagazin De Andere Krant berichtete am Donnerstag über Einzelheiten und den Stand der Klage. Darin warfen die Anwälte der Kläger, Arno van Kessel und Peter Stassen, den angeklagten Politikern in der Zivilklage insbesondere vor, dass die niederländische Regierung den Schutz ihrer Bürger auf eine ausländische Macht übertragen habe, was sie per Gesetz nicht dürfe. Die Rechtsanwälte schreiben: "Der Staat darf diese Pflicht, für die ausschließlich er verantwortlich und haftbar ist, nicht auf eine ausländische Macht übertragen", unabhängig davon, ob es sich um eine "ausländische öffentlich-rechtliche Einrichtung" oder eine "privatrechtliche Organisation" handelt.
Hat Mark Rutte im Auftrag des WEF gehandelt?
Zur Zeit der Corona-Krise sei der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte, ein "prominentes Mitglied" des Weltwirtschaftsforums (WEF) gewesen. Dessen Präsident Klaus Schwab habe Rutte in einem Brief vom 21. Oktober 2020 angewiesen, die Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie umzusetzen. In der Klageschrift heißt es dazu: "Schwab weist Rutte in diesem Brief an, dafür zu sorgen, dass die Niederlande diese Maßnahmen in Europa anführen. (...) Die COVID-19-Injektionen sind hier entscheidend", so die Kläger. "Rutte hat diesen Auftrag angenommen und führt ihn im Namen des WEF aus."
Grundsätzlich habe die niederländische Regierung die Menschenrechte ihrer Bürger missachtet, indem sie ein medizinisches Experiment mit ihnen durchführte. Nach Artikel 7 des 1966 in New York geschlossenen Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), sei dies verboten. Artikel 7 stammt wiederum aus dem 1947 vereinbarten Nürnberger Kodex: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freie Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten unterworfen werden."
Mit der niederländischen Bevölkerung habe man aber – so die Kläger – beim "COVID-19-Projekt" jedoch ein "medizinisches und wissenschaftliches (Verhaltens-)Experiment" durchgeführt. Dadurch hätten die Kläger "schweren Schaden" erlitten. Während der COVID-19-Pandemie habe der Staat seine Bürger nicht nur erniedrigend behandelt. Die Regierung habe ihre Bürger sogar bestraft. Die Rechtsanwälte der Kläger erklären: "Darüber hinaus bestrafte der Staat Bürger, die sich den rechtswidrigen COVID-19-Maßnahmen widersetzten."
Staatsanwaltschaft bestreitet, dass impfgeschädigte Kläger geimpft sind
In seiner schriftlichen Verteidigung der Regierung weist Staatsanwalt Pels Rijcken am 10. Januar 2024 alle Klagepunkte vollständig ab und bestreitet jegliche Einflussnahme des WEF. Der Aufruf der niederländischen Regierung zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 entspreche "der positiven Verpflichtung des Staates zum Schutz der öffentlichen Gesundheit". Dabei bestreitet der niederländische Staatsanwalt, dass die Kläger einen Impfschaden erlitten haben. Es sei für ihn nicht einmal "plausibel", dass sie überhaupt geimpft seien.
Weil die Impfung der Kläger nicht belegt sei, wies Rijcken auch den der Klageschrift beigefügten vertraulichen Pfizer-Sicherheitsbericht vom April 2021 zurück. Er schrieb, dass "weder behauptet noch nachgewiesen wurde, dass die Kläger einen Impfstoff von Pfizer erhalten haben". Anfang Juni 2025 fügten die Anwälte der Kläger Stassen und van Kessel in ihrer Antwort die Impfbescheinigungen der sieben Kläger hinzu. Demnach hätten alle Kläger mindestens eine COVID-19-Impfung von Pfizer erhalten.
Rijcken behauptet nun weiterhin, dass die Impfstoffe "in der Tat" sicher und wirksam, seien. Schließlich habe die Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) sie "geprüft und bewertet". Gleichzeitig räumt der Staatsanwalt ein, dass die Europäische Kommission für die Corona-Impfstoffe nur eine "bedingte" Genehmigung für das Inverkehrbringen mit einer Gültigkeit von einem Jahr erteilt hat – mit der Option auf Verlängerung.
Damit gibt Rijcken nach Bewertung von De Andere Krant quasi zu, dass der Impfstoff Unsicherheiten mit sich brächte. Eine bedingte Zulassung würde erteilt, wenn noch nicht alle "klinischen Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels vorliegen", habe der Staatsanwalt eingeräumt. Er habe auch zugegeben, dass das Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Arzneimittels (nur) günstig und es (nur) "wahrscheinlich" sein müsse, dass die fehlenden klinischen Daten in ein bis zu zwei Jahren nachgeliefert würden.
Die Aussagen des niederländischen Staatsanwalts stehen im Widerspruch zu den Aussagen des damaligen Gesundheitsministers Hugo de Jonge. Dieser habe insistiert, dass bei der Zulassung "keine Abstriche gemacht wurden". Wiederum im Gegensatz dazu habe eine ehemalige leitende Mitarbeiterin aus der Pfizer Forschungsabteilung, Kathrin Jansen, schon im November 2022 in einem Beitrag im Wissenschaftsmagazin Nature gestanden, dass der Pfizer-Impfstoff bereits zum Einsatz kam, als die Entwicklung und Prüfung noch nicht abgeschlossen war: "Wir haben alles parallel gemacht, Daten angeschaut und produziert. (...) Wir flogen das Flugzeug, während wir es noch bauten."
Als Wunder angepriesener Impfstoff hält Rekorde bei Schadensmeldungen
In ihrer Erwiderung auf die Antwort des Staatsanwalts belegen die Klägeranwälte van Kessel und Stassen die besondere Gefährlichkeit der Pfizerimpfung mit entsprechenden Zahlen:
In der Grippesaison 2018/19 erhielt das niederländische Zentrum für Pharmakovigilanz Lareb, das für Meldungen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen zuständig ist, 491 Berichte über unerwünschte Reaktionen auf die Grippeimpfung. Umgerechnet waren dies weniger als 16,4 Meldungen pro 100.000 Dosen. Nach einem Jahr Corona-Impfung hatte Lareb jedoch 184.411 individuelle Berichte über unerwünschte Wirkungen erhalten. "Das sind also 670 Meldungen pro 100.000 Dosen", so die Kläger. Und das seien extrem viele mehr, als man "von einem 'sicheren Impfstoff' erwarten könne, der 'ohne Abstriche getestet' worden sei und in der bevorzugten Realität als 'Wunder' angepriesen werde".
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