Europa

EU-Gericht erhöht Hürden zur Einstufung sicherer Herkunftsländer

EU-Gericht hat die Hürden bei der Bestimmung von sicheren Herkunftsländern für beschleunigte Asylverfahren erhöht. Nur wenn die EU-Mitgliedstaaten die Quellen ihrer Entscheidungen offenlegen, dürfen sie Listen sicherer Herkunftsstaaten erstellen.
EU-Gericht erhöht Hürden zur Einstufung sicherer HerkunftsländerQuelle: AP © Andy Wong

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden für die Bestimmung von sicheren Herkunftsländern für beschleunigte Asylverfahren erhöht. Laut dem Gericht in Luxemburg können die EU-Mitgliedstaaten nur dann Listen sicherer Länder festlegen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher ist.

Bisher konnten sich die 27 EU-Staaten nicht auf eine Liste sicherer Herkunftsländer einigen. Stattdessen haben verschiedene EU-Staaten ihre jeweils eigenen Listen erstellt.

In dem Verfahren befasste sich der Gerichtshof erstmals mit den italienischen Aufnahme- und Abschiebezentren für Migranten in Nordalbanien. Konkret ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen EU‑Mitgliedstaaten Herkunftsländer von Migranten als sicher einstufen dürfen und ob Asylanträge von Migranten aus solchen Ländern nach einem beschleunigten Verfahren direkt aus Drittstaaten – in diesem Fall Albanien – in die Herkunftsländer zurückgeführt werden können.

In dem EuGH-Verfahren ging es um zwei Männer aus Bangladesch, die vor einem Gericht in Rom erfolgreich gegen ihre Überstellung in die italienischen Aufnahme- und Abschiebezentren in Albanien sowie ihre mögliche direkte Rückführung von dort geklagt hatten.

Italiens Liste sicherer Staaten umfasst derzeit 19 Länder. Neben den sechs Staaten des westlichen Balkans sind dies Ägypten, Algerien, Bangladesch, Elfenbeinküste, Gambia, Georgien, Ghana, Kap Verde, Marokko, Peru, Senegal, Sri Lanka und Tunesien. Die Liste sicherer Herkunftsländer der Bundesrepublik Deutschland ist mit insgesamt zehn Staaten kürzer als die italienische: Zu den sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegovina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien kommen Georgien, Ghana, Moldau und Senegal.

Bereits im April hat die EU-Kommission allerdings eine eigene Liste mit sieben sicheren Herkunftsstaaten vorgelegt. Neben dem EU-Beitrittskandidaten Kosovo umfasst diese die Länder Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko und Tunesien.

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