Europa

Krieg im Donbass und MH17-Abschuss: EGMR verurteilt Russland

In einem fragwürdigen Verfahren ohne die Beteiligung Russlands hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Moskau die Schuld für den Abschuss des malaysischen Fluges MH17 und für Kriegsereignisse im Donbass zugewiesen.
Krieg im Donbass und MH17-Abschuss: EGMR verurteilt RusslandQuelle: www.globallookpress.com © Winfried Rothermel

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dessen Urteile Russland seit seinem Austritt aus dem Europarat für nichtig hält und nicht anerkennt, hat Moskau am Mittwoch für den Absturz des Flugs MH17 im Sommer 2014 und für den Beschuss der Städte des Donbass durch das ukrainische Militär im Zeitraum von 2014 bis 2022 verantwortlich gemacht. Der EGMR entschied damit über eine Klage der Niederlande und der Ukraine gegen Russland wegen der Ereignisse in der Ostukraine.

Die Entscheidung des EGMR wird in den kommenden Tagen noch eingehend analysiert werden müssen. Allein die Pressemitteilung zu ihr umfasst 15 Seiten. Auf den ersten Blick scheint das Gericht Russland darin sogar für den Beschuss der Städte der von der Ukraine abtrünnigen Volksrepubliken Donezk und Lugansk verantwortlich zu machen, obwohl es Kiew war und ist, das seit April 2014 Krieg gegen sie führt.

Der russische Präsidentensprecher Dmitri Peskow hat die Entscheidung bislang nur damit kommentiert, dass Russland die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Beschwerden der Ukraine und der Niederlande gegen Moskau nicht umsetzen wird, da es sie für null und nichtig hält.

Als einer der Ersten kommentierte der russische Senator Konstantin Kossatschew das EGMR-Urteil. Das Verfahren bezeichnete er als Butaforie (Täuschung, Schein – d. Red.). Russland habe sich an ihm nicht beteiligt, sodass dem Urteil einseitig die Darstellungen der Kläger und die Kriegspropaganda Kiews zugrunde liegen. Das Gericht in Straßburg habe damit gegen den wichtigsten und ältesten Verfahrensgrundsatz verstoßen: "Audiatur et altera pars", man höre auch die andere Seite. 

Auf Telegram schrieb Kossatschew am Mittwoch:

"Unter Missachtung dieses Grundsatzes wurde Russland im Fall MH17 dieses Recht schamlos genommen. Es wurde von denen weggenommen, in die die Welt kein Vertrauen mehr hat, den 'Richtern' aus Straßburg. In diesem Sinne hat der EGMR gegen Artikel 13 seiner eigenen Konvention verstoßen."

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte begann am 26. Januar 2022 mit der Prüfung der gemeinsamen Beschwerde der Niederlande und der Ukraine gegen Russland. Ein Jahr später, am 25. Januar 2023, erklärte das Gericht die Klage für teilweise zulässig.

Im Sommer 2023 lehnte der EGMR die Beschwerde Russlands gegen die Ukraine, einschließlich der Beschwerde zum Absturz von Flug MH17 in der Ostukraine, mit der Begründung ab, dass Moskau angeblich nicht auf die zahlreichen Anfragen des Gerichts reagiert habe. In der von Russland beim EGMR eingereichten Beschwerde wurde angeführt, dass die Ukraine für den Tod der Passagiere des am 17. Juli 2014 abgestürzten Fluges MH17 verantwortlich sei, weil das Land es versäumt habe, seinen Luftraum zu schließen. Die Klage bezog sich auch auf Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine seit 2014, darunter Tötungen, Entführungen, Zwangsumsiedlungen, Einmischungen in Wahlen, Einschränkungen des Gebrauchs der russischen Sprache und Angriffe auf russische Botschaften und Konsulate.

Die malaysische Boeing MH17, die von Amsterdam nach Kuala Lumpur unterwegs war, stürzte am 17. Juli 2014 in der Nähe von Donezk ab. An Bord befanden sich 298 Menschen, die alle ums Leben kamen. Kiew machte sofort die Miliz der Volksrepublik Donezk für den Absturz verantwortlich, die jedoch nach eigenen Angaben nicht über die Mittel verfügte, um ein Flugzeug in einer solchen Höhe abzuschießen.

Im November 2022 ging der Strafprozess gegen mehrere Männer um den Absturz von Flug MH17 in den Niederlanden nach zweieinhalb Jahren zu Ende. Am 17. November 2022 befand das Bezirksgericht Den Haag die Russen Igor Girkin und Sergei Dubinski sowie den Ukrainer Leonid Charchenko für schuldig, den Flug MH17 im Jahr 2014 in der Ostukraine abgeschossen und 298 seiner Passagiere getötet zu haben, und verurteilte sie in Abwesenheit zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Gleichzeitig befand das Gericht den vierten russischen Angeklagten, Oleg Pulatow, für nicht schuldig. Pulatow wurde von den Schadensersatzforderungen freigesprochen. Die anderen Angeklagten, so entschied das niederländische Gericht, müssen insgesamt 16 Millionen Euro an die Familien der Opfer zahlen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der Flug MH17 durch eine Buk SAM abgeschossen wurde, die aus Richtung Perwomajskoje abgefeuert wurde, das damals von der DVR-Miliz kontrolliert worden sein soll.

Russland vertritt dagegen die Auffassung, dass Flug MH17 von der ukrainischen Luftabwehr absichtlich abgeschossen wurde, um Russland und die abtrünnigen Volksrepubliken zu beschuldigen. RIA Nowosti zitiert den stellvertretenden russischen Generalstaatsanwalt Nikolai Winnitschenko mit der Aussage, Russland habe den Niederlanden nicht nur Daten von russischen Radargeräten, sondern auch Unterlagen übergeben, aus denen hervorgehe, dass die Buk-Rakete, die die Boeing getroffen habe, der Ukraine gehöre und von von Kiew kontrolliertem Gebiet aus abgeschossen worden sei. Diese Beweise seien von den niederländischen Ermittlern und dem Gericht ignoriert worden. 

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