
Erotik-Plattform OnlyFans als Einnahmequelle für ukrainischen Haushalt: Abgeordneter nennt Zahlen

Ein Abgeordneter der Werchowna Rada hat ein gutes Wort für die Plattform OnlyFans eingelegt. Als Chef des Parlamentsausschusses für Finanz-, Steuer- und Zollpolitik lobte Daniil Getmanzew am Freitag im ukrainischen Fernsehen den überwiegend für pornografische Inhalte berüchtigte Onlineservice für die reichen Steuerbeträge an den heimischen Haushalt. Wie der Politiker mitteilte, habe OnlyFans allein im vorigen Jahr ungefähr 350 Millionen Griwna oder 7,13 Millionen Euro an Steuern gezahlt. Mit Blick auf die ukrainischen Inhaltserstellerinnen sagte Getmanzew:
"Dort gibt es so einfallsreiche Personen, dass ein einziges Mädchen beispielsweise innerhalb von zwei Jahren fast 40 Millionen Griwna beigesteuert hat."
Das wären umgerechnet 810.000 Euro. In diesem Kontext erklärte der Politiker, dass er solche Tätigkeit nicht gerade für unmoralisch halte. Dies sei kein schlechtes Einkommen. Dabei betonte er:
"Wenn es Nachfrage und Erfolg hat und nicht frei zugänglich ist, das heißt nicht auf den öffentlichen Bildschirmen ausgestrahlt wird, wo liegt dann das Problem?"
Getmanzew plädierte für eine Gesetzesänderung, die die Schaffung von erotischen Inhalten legalisieren würde. Somit könnten Menschen dies völlig rechtmäßig tun und dabei Steuern zahlen. Man sollte in dieser Angelegenheit nicht heuchlerisch vorgehen. Diese Branche, die ja schon ohnehin in der Ukraine existiere, müsse entkriminalisiert werden, forderte der Politiker.

Nach Angaben des EU-Rats hatten die EU und ihre Mitgliedstaaten seit dem Beginn des Ukraine-Krieges dem osteuropäischen Land 158,6 Milliarden Euro an Unterstützung und seine Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Demnach wurden 65 Prozent der gesamten Hilfe als Zuschüsse oder Sachleistungen und 35 Prozent in Form stark vergünstigter Darlehen gewährt. Darüber hinaus bekam die Ukraine aus der EU 78,4 Milliarden Euro an finanzieller, wirtschaftlicher und humanitärer Hilfe bereitgestellt. Zudem passte der EU-Rat im Mai 2024 den Rechtsrahmen an, um sicherzustellen, dass die außerordentlichen Einnahmen aus den eingefrorenen Vermögenswerten der russischen Zentralbank in der EU zur Unterstützung der Ukraine verwendet werden könnten.
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