
EuGH-Gutachten: Polen muss gleichgeschlechtliche Ehe behördlich anerkennen

Einige EU-Länder setzen die Brüsseler Vorgaben zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nicht um. Polen kennt wie auch Ungarn, Lettland und Litauen nach wie vor keine gleichgeschlechtliche Ehe. Damit verbunden ist, dass auch im EU-Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Partnerschaften in der Regel nicht anerkannt werden. Damit soll laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) jetzt Schluss sein.

Folgen die Richter des EuGH der Argumentation eines Gutachtens, dann sind die Mitgliedstaaten zur Anerkennung von im EU-Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auch dann verpflichtet, wenn es im betreffenden Land keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt. Im vorgelegten Fall kommt das EuGH-Gutachten zu dem Schluss, dass Polen eine in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem Deutschen und einem Polen ins polnische Personenstandsregister eintragen muss.
Die beiden Männer hatten in Deutschland geheiratet und nach ihrem Umzug nach Polen eine Eintragung ihrer Ehe ins polnische Personenstandsregister beantragt. Diese wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass es in Polen keine "Ehe für alle" gibt. Im Gutachten wird den beiden Männern bescheinigt, dass sie ein Anrecht auf Anerkennung ihrer gleichgeschlechtlichen Ehe auch in Polen haben. Die polnischen Behörden sind zur Eintragung verpflichtet. Es ist zu erwarten, dass der EuGH in seinem noch ausstehenden Urteil der Argumentation des Gutachtens folgen wird. Konkret heißt das, in Polen wird die gleichgeschlechtliche Ehe über einen EU-Richterspruch und unter Umgehung des polnischen Parlaments eingeführt.
Der EuGH beschränkt damit erneut die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten. Grundsätzlich gilt, dass EU-Recht das Recht der Länder bricht. Der EuGH setzt Richterrecht an den nationalen Parlamenten vorbei, denn seine Entscheidungen sind bindend und müssen von den EU-Staaten umgesetzt werden. Dass Richter mit ihren Entscheidungen Recht setzen können, gilt als eines der großen Demokratiedefizite der EU.
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