Europa

Frankreich: Marine Le Pen der Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig befunden

Die rechtskonservative Politikerin Marine Le Pen Marine und acht Europaabgeordnete der Partei Partei Rassemblement National (RN) sind der Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig befunden worden. Damit ist es ihr unter Umständen unmöglich, bei den Präsidentschaftswahlen 2027 anzutreten.
Frankreich: Marine Le Pen der Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig befundenQuelle: www.globallookpress.com © Lionel Urman

Marine Le Pen, prominentes Gesicht und Chefin der rechtskonservativen Partei Rassemblement National (RN) wurde am heutigen Montag der Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig befunden. Der Vorwurf einer Anklage aus dem Vorjahr lautete finanzieller Betrug und jahrelange Veruntreuung von EU-Geldern. Gegen die RN-Chefin und acht weitere Parteimitglieder werden die Strafen im Verlauf des Tages individuell aufgeschlüsselt, sind aber laut französischen Medien noch nicht bekannt.

Laut Gericht "besteht kein Zweifel an der Existenz eines Systems, um die Veruntreuung öffentlicher Gelder in die Wege zu leiten". Das Gericht erklärt wörtlich im Verlauf der Urteilserklärung:

"Das Gericht verkennt nicht die Folgen einer solchen Zusatzstrafe, zumal Marine Le Pen angekündigt hat, dass sie bei den Wahlen im Jahr 2027 kandidieren wird. Diese strafrechtliche Entscheidung wird im Namen des französischen Volkes und nicht im Namen eines Teils der Wähler getroffen." 

Der dreimaligen Präsidentschaftskandidatin und Oppositionsführerin droht eine Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis und ein sofortiges fünfjähriges Verbot, öffentliche, politische Ämter zu bekleiden. Ein diesbezüglicher Gerichtsentscheid könnte im Jahr 2027 ihre Pläne, als Nachfolgerin von Emmanuel Macron zu kandidieren, vorerst zerstören.

Le Pen und weitere 25 Mitangeklagte der Partei wurden beschuldigt, von 2004 bis 2017 rund 4,6 Millionen Euro an vom Europäischen Parlament zugewiesenen Mitteln veruntreut zu haben, um laut Anklage "die Partei und die dort tätigen Personen zu finanzieren und zu bereichern", so die französische Zeitung Libération zusammenfassend (RT DE berichtete). Sollten die Richter den Anträgen der Staatsanwaltschaft folgen, könnte Marine Le Pen für die Präsidentschaftswahlen 2027 als nicht wählbar erklärt werden. 

Das Gericht schätzt den Gesamtschaden in seiner Verkündung auf 2,9 Millionen Euro, indem das RN "Personen, die in Wirklichkeit für die rechtsextreme Partei arbeiteten, vom Europäischen Parlament bezahlen ließ", so Le Monde berichtend.

Das Urteil hätte umgehende Wirkung. Das unterstellte System soll noch unter federführender Absegnung durch den Mitbegründer des Front National (FN), Jean-Marie Le Pen – Vater von Marine Le Pen –, eingeführt worden sein, der im Januar dieses Jahres verstorben war. Die FN-Partei wurde im Jahre 2018 umbenannt in Rassemblement National (RN). 

Das Verfahren startete im Vorjahr. Die Staatsanwaltschaft forderte im November 2024 fünf Jahre Haft für Marine Le Pen, davon laut Libération-Artikel "zwei Jahre ohne Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 300.000 Euro und vor allem eine fünfjährige Nichtwählbarkeit mit vorläufiger Vollstreckung, wie es das Gesetz vorsieht." Ein RND-Artikel erläutert zu dem Prozess:

"Die Hauptangeklagte argumentierte, die Arbeit für europäische Abgeordnete oder die Partei ließe sich nicht genau trennen – die Regeln des EU-Parlaments lauten allerdings anders. Dieses schätzte den entstandenen Schaden auf 4,5 Millionen Euro, von denen 3,4 Millionen noch nicht zurückgezahlt wurden."

Die nun neun Europaabgeordneten und zwölf Assistenten, die von dem Gericht für schuldig befunden wurden, hätten laut den Ermittlungen "Scheinverträge" unterzeichnet. Zudem gab es mutmaßlich ein "System" innerhalb der Partei, so die Vorsitzende Richterin Bénédicte de Perthuis, um wörtlich zu erklären:

"Es wurde festgestellt, dass alle diese Personen in Wirklichkeit für die Partei arbeiteten, dass ihr [EU-]Abgeordneter ihnen keine Aufgaben übertragen hatte. Es ging nicht darum, die Arbeit der Assistenten zusammenzulegen, sondern vielmehr darum, die Umschläge der Abgeordneten zusammenzulegen."

Am Gericht in Paris kommt es zu einem großen Medienaufgebot:

Marine Le Pen gab im November nach Ankündigung des geforderten Strafmaßes zu Protokoll:

"Die Staatsanwaltschaft will den Franzosen die Möglichkeit nehmen, die Person zu wählen, die sie wollen. Es handelt sich um einen schwerwiegenden Angriff auf die Demokratie."

Laut französischen Medien haben Rechtsexperten eingeschätzt, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft "eine überzeugende Argumentation gegen Le Pen vorgelegt hat", die demnach auch Beweise dafür enthielt, "dass sie von der Verwendung der EU-Gelder wusste und diese genehmigte."

Laut Le Monde wird allein die komplette Urteilsverkündung mindestens zwei Stunden dauern. Le Pen hat bereits angekündigt, dass sie im Falle einer Verurteilung umgehend Berufung einlegen wird.

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