Europa

Rumänien: Staatspräsident Klaus Iohannis erklärt seinen Rücktritt

Der rumänische Präsident Klaus Iohannis hat zu Wochenbeginn seine Entscheidung mitgeteilt, dass er mit Wirkung vom Mittwoch zurücktreten wird. Vorausgegangen war das seitens des Bukarester Parlaments eingeleitete Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten.
Rumänien: Staatspräsident Klaus Iohannis erklärt seinen RücktrittQuelle: www.globallookpress.com © Cristian Cristel

Der rumänische Präsident Klaus Iohannis ist überraschend zurückgetreten, nachdem das Parlament in Bukarest ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn eingeleitet hatte. Iohannis, der seit 2014 das Präsidentenamt innehat, sollte ursprünglich nach den chaotischen Präsidentschaftswahlen in Rumänien Ende letzten Jahres aus dem Amt scheiden. Seine Amtszeit wurde jedoch vorübergehend verlängert. Senatspräsident Ilie Bolojan wird daher ab Mittwoch vorläufig das Amt des Staatsoberhaupts kommissarisch übernehmen.

Iohannis teilte am Montag mit, er wolle mit seinem Schritt dem Land eine politische Krise ersparen, da nach der rumänischen Verfassung auf ein eingeleitetes Amtsenthebungsverfahren unmittelbar ein Abberufungsreferendum folgen muss. Laut Medienberichten soll die Regierungskoalition, bestehend aus der bürgerlichen Nationalliberale Partei PNL und der PSD (Sozialdemokraten), dem Präsidenten den vorzeitigen Rücktritt nahegelegt haben. 

Offiziell hätte das zweite Mandat von Iohannis sowieso bereits im Vorjahr geendet, damit konnte er nicht erneut für das Präsidentenamt kandidieren. Im Jahr 2014 wurde seine erste Ernennung noch seitens der PNL unterstützt, nun gilt der Präsident laut Medien bei einem weiteren Verbleib im Amt als mögliche Belastung für die Regierungsparteien im kommenden Wahlkampf.

Das Verfassungsgericht in Bukarest hatte zuvor entschieden, dass Iohannis bis zu den nächsten Wahlen, die für den 4. Mai dieses Jahres angesetzt sind, im Amt verbleiben kann, nachdem die Präsidentschaftswahlen im Dezember für ungültig erklärt worden waren.

Nach dem überraschenden Wahlsieg des Außenseiterkandidaten Călin Georgescu im Vorjahr im ersten Wahlgang hatte das Verfassungsgericht des Landes die Wahl annulliert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zudem einen Eilantrag des unterlegenen, dabei seitens der Bürger favorisierten rechtskonservativen rumänischen Präsidentschaftskandidaten und NATO-Kritikers Călin Georgescu gegen die Annullierung seines Siegs in der ersten Wahlrunde abgewiesen.

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