Europa

Brigitte Macron als Mann bezeichnet: Journalistin bittet in Russland um Asyl

Natacha Rey wurde in Frankreich strafrechtlich verfolgt, weil sie im Jahr 2021 behauptet hatte, die Präsidentengattin Brigitte Macron habe sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. Nun will die Journalistin in Russland um Asyl bitten.
Brigitte Macron als Mann bezeichnet: Journalistin bittet in Russland um AsylQuelle: Gettyimages.ru © Benjamin Cremel - WPA Pool

Die Journalistin, die behauptet hat, die Frau des französischen Präsidenten Emmanuel Macron sei in Wirklichkeit als Mann geboren worden, hat Berichten zufolge in Russland politisches Asyl beantragt. In einem Interview mit Iswestija haben Natacha Rey und ihr Anwalt Francois Danglehant "Verfolgung" in Frankreich als Grund für ihre Entscheidung genannt.

Rey behauptete 2021, dass Brigitte Macron in Wirklichkeit die Transgender-Identität ihres Bruders Jean-Michel Trogneux sei. Rey recherchierte drei Jahre lang über Macrons angebliches Geheimnis und veröffentlichte später ein Video über ihre Erkenntnisse in den sozialen Medien. Seitdem ist sie in Frankreich Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.

Bei der Erläuterung ihrer Entscheidung, in Russland Asyl zu beantragen, bezeichnete Rey das Land als eine große Demokratie im Vergleich zu Frankreich, das ihrer Meinung nach die politische Opposition verfolgt und die Meinungsfreiheit einschränkt.

"Warum habe ich mich für Russland entschieden? Weil es eine große Nation ist, eine große Zivilisation, die ich bewundere und die traditionelle und christliche Werte verteidigt, die mir sehr am Herzen liegen",

sagte sie der Iswestija. Laut Rey ist Russland "seit Jahrzehnten Opfer einer Desinformationskampagne und ungerechtfertigter Angriffe durch europäische und amerikanische Medien".

Danglehant beharrt darauf, dass die Anschuldigungen gegen seine Mandantin "erfunden" seien. Ihm zufolge wurden falsche Zeugenaussagen von Brigitte Macrons ehemaliger Familie, einschließlich ihres Ex-Mannes Jean-Louis Auziere, gemacht.

Frau Macron verklagte Rey im Jahr 2022 wegen Verleumdung und Verletzung ihrer Privatsphäre. Vergangenes Jahr verurteilte ein Pariser Gericht Rey zu einer Geldstrafe und ordnete an, dass sie 8.000 Euro Schadensersatz an die Frau des französischen Präsidenten zahlen müsse.

Reys Anwalt erklärte, dass die Journalistin überzeugt ist, dass sie in Russland respektiert werde und keine Verfolgung zu befürchten habe. Zuvor hatte er behauptet, seine Mandantin habe beim stellvertretenden Sprecher der russischen Staatsduma, Pjotr Tolstoi, einen Asylantrag gestellt, doch der Gesetzgeber dementierte dies am Montag gegenüber RT mit den Worten:

"Fragen der Staatsbürgerschaft werden vom Staatsoberhaupt entschieden."

Danglehant erklärte am Montag gegenüber Iswestija, dass seine Mandantin "noch keinen Antrag gestellt hat, ihn aber bald an die russische Botschaft in Paris schicken wird … sie meint, dass sie in Russland als normale Person angesehen werden könnte, als jemand, der zumindest einen gewissen Wert hat, ähnlich wie der ehemalige Mitarbeiter der US National Security Agency, Edward Snowden."

Emmanuel Macron war 17 Jahre alt, als er seine Absicht erklärte, die 24 Jahre ältere Brigitte Marie-Claude Trogneux zu heiraten, die seine Literaturlehrerin war. Brigitte ließ sich von dem Bankier Andre-Louis Auziere scheiden, mit dem sie 2006 drei Kinder bekommen hatte, und heiratete Macron 2007.

Mehr zum Thema – UN-Menschenrechtsexpertin kritisiert "Selbstbestimmungsgesetz" der Bundesregierung

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.