Europa

Organisation "Ärzte ohne Grenzen" stellt Flüchtlingsfahrten im Mittelmeer ein

Die NGO "Ärzte ohne Grenzen" will ihr Schiff "Geo Barents" nicht mehr für Einsätze im Mittelmeer ausfahren lassen, da "neue italienische Gesetze es unmöglich gemacht haben, weiterzumachen". Die EU-Abgeordnete Carola Rakete darf nach Gerichtsbeschluss "Sea-Watch-Schlepperin" genannt werden.
Organisation "Ärzte ohne Grenzen" stellt Flüchtlingsfahrten im Mittelmeer einQuelle: www.globallookpress.com © Ximena Borrazas

Die deutsche "Seenotrettungsorganisation" Sea-Watch, durch einen Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 2022 mit aus Steuergeldern finanzierter Unterstützung sowie die Organisation Ärzte ohne Grenzen (MsF, Medecins sans Frontieres), sorgten in den letzten Jahren mit der aktiven Unterstützung von Schleuserbanden im Mittelmeerraum für Unmut bei der italienischen Regierung. Die international agierende NGO MsF teilte nun mit, dass sie aufgrund neuer Gesetzesregelungen in Italien ihre Aktivitäten im kommenden Jahr einstellen wird. Das Landgericht Berlin urteilte zuungunsten der Linken-EU-Abgeordneten Carola Rackete, die gegen die Verwendung des Begriffs "Sea-Watch-Schlepperin" durch die AfD-Gruppe im Europaparlament geklagt hatte.

Die "Geo Barents", ein sogenanntes "Rettungsschiff von Flüchtlingen" der Organisation "Ärzte ohne Grenzen" (MSF), hat laut italienischen Medien und MsF-X-Informationen das Ende ihrer Einsätze im zentralen Mittelmeer angekündigt. Demnach hatte die Besatzung des Schiffes "mehr als 12.675 Rettungsaktionen und 190 abgeschlossene Rettungseinsätze seit Juni 2021" durchgeführt.

Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte im Vorjahr einen Stopp der "Bootsmigration" per Seeblockade seitens der EU gefordert. Aufgrund der diesbezüglichen neuen Regelungen seitens der Regierung, den laut MsF "zunehmend restriktiven Gesetzen", sieht sich die NGO nun "gezwungen, ihre Arbeit einzustellen". So heißt es in einer Mitteilung.

"Absurde und sinnlose Gesetze, vom [Innenminister Matteo] Piantedosi-Dekret aus dem Januar 2023 bis zu dessen Verschärfung im Dezember 2024, hindern uns daran, unsere Arbeit fortzusetzen."

So wären seitens der jüngsten Verordnungen Anfang Dezember, weitere Einschränkungen eingeführt worden:

"Die Verwaltungsstrafen wurden auf Schiffseigner ausgedehnt und die Festnahme von Schiffen verlängert; nach dem vorherigen Dekret konnte die Festnahme bei wiederholten Verstößen maximal 60 Tage dauern."

Weitere Vorwürfe an die Meloni-Regierung lauten, dass die italienischen Behörden schon zuvor den ankommenden NGO-Schiffen den Anlaufhafen diktierten, der häufig nicht auf Sizilien, sondern in Zentral- und Norditalien liege. Dies halte MsF davon ab, "effektiv im zentralen Mittelmeer zu arbeiten". 

Juan Matías Gil, MsF-"Missionsleiter für Such- und Rettungseinsätze auf See", erklärte laut Medien:

"Wir werden so schnell wie möglich aufs Meer zurückkehren, um Leben im zentralen Mittelmeer zu retten, einer der tödlichsten Migrationsrouten der Welt. Wir werden auch weiterhin die von Italien, den EU-Mitgliedstaaten und anderen Akteuren begangenen Übergriffe auf Migranten beobachten und anprangern."

Margot Bernard, Projektkoordinatorin von MsF, monierte zudem, dass die italienischen Gesetze "und die italienische Politik Ausdruck einer echten Missachtung des Lebens der Menschen sind, die das Mittelmeer überqueren".

Die Junge Freiheit (Bezahlschranke) und der Online-Blog Tichy berichten themenbezogen über ein Urteil des Berliner Landgerichts, das sich zuvor mit der Klage der EU-Abgeordneten Carola Rackete beschäftigte. Die "Seenotretterin" (Der Spiegel) hatte gegen die Verwendung des Begriffs "Sea-Watch-Schlepperin" durch die AfD-Gruppe im Europaparlament geklagt, nachdem sie als Spitzenkandidatin der Linken nach Brüssel gegangen war.

Rackete gelang zuvor in den Jahren 2019 und 2020 in den medialen Fokus, als sie als aktive "Sea-Watch-"Aktivistin vor Ort mit zehn weiteren "Seenotretterinnen und Seenotrettern", wegen "Beihilfe zur illegalen Einwanderung und der Verletzung eines Artikels im Schifffahrtsgesetz" in Italien angeklagt wurde (RT DE berichtete).  

Das Berliner Gericht begründete nun seine Entscheidung zuungunsten von Rackete mit der Begründung, es bestehe ein "gewisser Sachbezug", da die "streitgegenständliche Äußerung durch das Recht auf Meinungs- und Äußerungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt" sei. Der AfD-EU-Abgeordnete Markus Buchheit erklärte laut Tichy-Artikel:

"Carola Rackete darf als Schlepperin bezeichnet werden. Anders können die Aktivitäten der sogenannten Seenotretter auch nicht bezeichnet werden. Wer vor der nordafrikanischen Küste Flüchtlinge aufs Mittelmeer lockt und diese dann wie ein bestellter Shuttleservice nach Europa bringt, ist ein Schlepper. Punkt."

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