Georgiens oberstes Gericht lehnt Annullierung der Wahlergebnisse ab
Das höchste georgische Gericht hat am Dienstag die Klagen der georgischen Präsidentin Salome Surabischwili und prowestlicher Oppositionsparteien abgewiesen, die eine Annullierung der jüngsten Parlamentswahlen gefordert hatten, die von der Regierungspartei Georgischer Traum gewonnen worden waren.
Gegen die finale Entscheidung des Verfassungsgerichts, die als endgültig gilt und nicht angefochten werden kann, sprachen sich nur zwei der neun Richter aus. In einer Erklärung des Gerichts heißt es:
"Das georgische Verfassungsgericht hat die Klagen des Präsidenten und der politischen Parteien gegen die Anerkennung der Wahlen vom 26. Oktober als verfassungswidrig abgelehnt."
Die Wahlergebnisse sind weiterhin Gegenstand anhaltender Proteste der prowestlichen Präsidentin und der Opposition, die unverändert von einem weitreichenden Betrug sprechen, obwohl Surabischwili bisher keine Beweise für ihre Behauptungen vorlegen konnte. Durch die Wahl wurde die Position von Georgian Dream gestärkt, der Partei, die nun über eine komfortable Mehrheit im Parlament verfügt.
Seit Anfang November kommt es in Georgien zu fortdauernden Massenprotesten wegen des Wahlergebnisses. Zudem sieht sich das Land mit zunehmendem Druck aus dem Ausland konfrontiert.
Die oppositionellen Unruhen eskalierten letzte Woche erneut, nachdem Premierminister Irakli Kobachidse angekündigt hatte, die Beitrittsgespräche mit der EU vorerst bis zum Jahr 2028 auszusetzen.
Die in Frankreich geborene Surabischwili weigert sich weiterhin, von ihrem Amt zurückzutreten, obwohl sie laut Verfassung dazu verpflichtet ist, die bevorstehenden Präsidentschaftswahlen am 14. Dezember anzuerkennen. Sie hat zudem zu weiteren Protesten aufgerufen und sogar Schulkinder aufgefordert, sich diesen anzuschließen, obwohl es auf den Demonstrationen regelmäßig zu Gewaltausbrüchen kommt.
In einer Videoansprache am zurückliegenden Samstag erklärte Surabischwili:
"Ich bleibe eure Präsidentin! Es gibt kein legitimes Parlament, das einen neuen Präsidenten wählt. Mein Mandat bleibt bestehen, bis ein legitim gewähltes Parlament einen Präsidenten wählt, der mich ablöst!"
Nach der georgischen Verfassung von 2017 wird das Staatsoberhaupt, das hauptsächlich zeremonielle Befugnisse hat, von einem aus 300 Mitgliedern bestehenden Wahlkollegium gewählt. Die Hälfte davon setzt sich aus Abgeordneten zusammen, der Rest wird aus Vertretern verschiedener georgischer Regionen gewählt.
Die anhaltenden gewaltsamen Unruhen im Zentrum der Hauptstadt Tiflis werden von der EU nachweislich offen unterstützt. Die neue außenpolitische Sprecherin der EU, Kaja Kallas, bezeichnete die Proteste als "legitim" und drohte der Regierung mit ungenannten "Konsequenzen" für den Versuch, diese nicht zu genehmigen oder niederzuschlagen.
"Es ist klar, dass die Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten nicht akzeptabel ist, und die georgische Regierung sollte den Willen des georgischen Volkes respektieren", so Kallas in einer Erklärung.
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