Europa

Rumänien: Oberstes Gericht ordnet Neuauszählung der Präsidentenwahl an

Die etablierten prowestlichen Parteien in Rumänien setzen aktuell alles daran, den ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen, aus dem überraschend ein parteiloser Kandidat als Sieger hervorging, annullieren zu lassen. Vor dem Verfassungsgericht in Bukarest erzielten sie am Donnerstag einen Etappensieg.
Rumänien: Oberstes Gericht ordnet Neuauszählung der Präsidentenwahl anQuelle: Gettyimages.ru © Walter Bibikow.

Das Verfassungsgericht Rumäniens hat am Donnerstag beschloss, dass alle Stimmzettel neu ausgezählt werden müssen, die in der ersten Runde der Präsidentenwahl am vergangenen Sonntag abgegeben wurden. Ein konkreter Grund für die Neuauszählung wurde bisher nicht bekannt, die Verfassungsrichter hätten jedoch geschlossen abgestimmt, hieß es.

Bei der ersten Runde der Präsidentenwahl, die überraschend Calin Georgescu gewonnen hatte, waren insgesamt 9,4 Millionen Stimmen abgegeben worden. Beobachter bezweifeln, dass diese bis Freitag neu ausgezählt werden können. Dann nämlich will das Verfassungsgericht entscheiden, ob das Wahlergebnis annulliert wird und die Wahl wiederholt werden muss.

Der Umgang mit dem Wahlergebnis, den Rumänien aktuell erlebt, ist einmalig. Georgescu wird von westlichen Medien als "prorussisch" und "rechtsextrem" beschrieben. Er und sein Wahlprogramm wurden von örtlichen Medien im Wahlkampf weitgehend boykottiert.

Entgegen allen Prognosen vor der Wahl erreichte Georgescu mit 22,94 Prozent Platz eins im ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen. Die konservativ-liberalen Politikerin Elena Lasconi zieht nach dem bisherigen Ergebnis mit 19,17 Prozent ebenfalls in die Stichwahl am 8. Dezember ein. Der mediale Favorit und prowestliche Regierungschef des Landes, Marcel Ciolacu, landete mit nur 19,15 Prozent auf dem dritten Platz. 

Zwei unterlegene Kandidaten hatten die Annullierung der Wahl mit der Begründung beantragt, dass Georgescu die Finanzquellen für seinen Wahlkampf nicht offengelegt und zudem Geld aus dem Ausland erhalten habe.

Mehr zum ThemaWarum die Wähler in Rumänien NATO und Ukraine eine "Ohrfeige" verpasst haben

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.