Rumänien: Oberstes Gericht ordnet Neuauszählung der Präsidentenwahl an
Das Verfassungsgericht Rumäniens hat am Donnerstag beschloss, dass alle Stimmzettel neu ausgezählt werden müssen, die in der ersten Runde der Präsidentenwahl am vergangenen Sonntag abgegeben wurden. Ein konkreter Grund für die Neuauszählung wurde bisher nicht bekannt, die Verfassungsrichter hätten jedoch geschlossen abgestimmt, hieß es.
Bei der ersten Runde der Präsidentenwahl, die überraschend Calin Georgescu gewonnen hatte, waren insgesamt 9,4 Millionen Stimmen abgegeben worden. Beobachter bezweifeln, dass diese bis Freitag neu ausgezählt werden können. Dann nämlich will das Verfassungsgericht entscheiden, ob das Wahlergebnis annulliert wird und die Wahl wiederholt werden muss.
Der Umgang mit dem Wahlergebnis, den Rumänien aktuell erlebt, ist einmalig. Georgescu wird von westlichen Medien als "prorussisch" und "rechtsextrem" beschrieben. Er und sein Wahlprogramm wurden von örtlichen Medien im Wahlkampf weitgehend boykottiert.
Entgegen allen Prognosen vor der Wahl erreichte Georgescu mit 22,94 Prozent Platz eins im ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen. Die konservativ-liberalen Politikerin Elena Lasconi zieht nach dem bisherigen Ergebnis mit 19,17 Prozent ebenfalls in die Stichwahl am 8. Dezember ein. Der mediale Favorit und prowestliche Regierungschef des Landes, Marcel Ciolacu, landete mit nur 19,15 Prozent auf dem dritten Platz.
Zwei unterlegene Kandidaten hatten die Annullierung der Wahl mit der Begründung beantragt, dass Georgescu die Finanzquellen für seinen Wahlkampf nicht offengelegt und zudem Geld aus dem Ausland erhalten habe.
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