Europa

Migration: EU-Kommission will für Ungarn bestimmte Gelder einbehalten

Fahren bald Busse mit Migranten von Ungarn nach Brüssel? Die EU-Kommission will durch die Pfändung der Zahlungen an Budapest die ungarische Regierung zwingen, ihre Grenzen für illegale Migration zu öffnen. Ungarn hat bereits angekündigt, wie es dann reagieren werde.
Migration: EU-Kommission will für Ungarn bestimmte Gelder einbehaltenQuelle: www.globallookpress.com © Michael Trammer

Die EU-Kommission will die Zahlungen an Ungarn verringern. Grund dafür ist eine Strafe von 200 Millionen Euro, die der Europäische Gerichtshof im Juni wegen Verstoßes gegen die europäischen Asylvorgaben verhängt hat. Außerdem war eine zusätzliche Strafe in Höhe einer Million Euro täglich festgesetzt worden, solange Ungarn die Vorgaben nicht umsetzt.

Im Sommer 2015 hatte Ungarn seine Grenzen nach Serbien und Kroatien mit Stacheldrahtzäunen gesichert. Seitdem spielt Ungarn als Migrationsroute keine Rolle mehr.

Ungarn ist einer der Nettoempfänger innerhalb der EU; 2023 erhielt es 4,1 Milliarden mehr aus dem EU-Budget, als es eingezahlt hat. Das entsprach 475 Euro pro Kopf der Bevölkerung.

Die ungarische Regierung besteht darauf, dass Ungarns Grenzsicherung den Vereinbarungen der Asylkonvention entspreche. Aber Ungarn werde weder bei den Kosten dafür unterstützt, noch erhielt es irgendwelche Zusagen, dass die Kosten, die entstünden, sollte es, wie verordnet, seine Grenzen für Migranten öffnen, irgendwie kompensiert werden.

Der Kommentar des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán auf das Urteil lautete:

"Die Entscheidung des EuGH, Ungarn für die Verteidigung der EU-Außengrenzen mit 200 Millionen Euro Strafe und zusätzlich täglich einer weiteren Million zu belegen, ist empörend und inakzeptabel. Es scheint, dass den Brüsseler Bürokraten illegale Migranten wichtiger sind als ihre eigenen europäischen Bürger."

Der Streit hatte sich bereits Ende August weiter verschärft, als Ungarn ankündigte, "einen Teil der Kosten der Migration" in Brüssel einzuklagen. Andernfalls werde Ungarn, sollte es tatsächlich die Grenzen öffnen müssen, die Ankömmlinge in Busse nach Brüssel zu setzen.

Ähnlich war die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr gegen Polen vorgegangen. Auch dort gab es ein Urteil des EuGH gegen die berufsrechtlichen Regelungen für Richter; im Mai 2023 wurden 174 Millionen Strafe von den für Polen bestimmten EU-Zahlungen einbehalten. Auch Polen ist Nettoempfänger.

Die Auseinandersetzung mit Ungarn könnte sich weiter zuspitzen. Bei der Ernennung der neuen EU-Kommission wurde der ungarische Vertreter Olivér Várhelyi, der bisher für die EU-Erweiterung zuständig war, durch die Slowenin Marta Kos ersetzt und bekam das Ressort Gesundheit und Tierschutz zugeteilt. Seinem alten Ressort wurde auch die Unterstützung für die Ukraine zugeordnet, was erklärt, warum Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an dieser Stelle keinen Ungarn haben wollte.

Ein weiterer, nach wie vor ungeklärter Punkt zwischen Ungarn und Brüssel ist die Tatsache, dass Brüssel vor einiger Zeit, als die Ukraine ankündigte, den Transit für russisches Öl zu beenden, der für Ungarns Wirtschaft essentiell ist, sich in keiner Weise auf die Seite Ungarns stellte, sondern eher den Eindruck erweckte, Kiew noch zu diesem Schritt ermutigt zu haben. Die Tatsache, dass der ungarische Präsident Viktor Orbán sogar ohne Brüsseler Genehmigung Reisen nach China und Russland unternahm, um eine Lösung für den Ukraine-Konflikt zu finden, stieß in der EU-Bürokratie nicht auf Begeisterung.

Mehr zum Thema - EU an Ungarn: Grenzen öffnen – Ungarn an EU: Fahrkarten nach Brüssel für alle

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.