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Amtsenthebungsverfahren gegen Macron eingeleitet – laut französischer Medien kaum Erfolgsaussicht

Frankreichs Parlament hat am 17. September 2024 dem Amtsenthebungsverfahren gegen Landespräsident Emmanuel Macron zugestimmt, das die linke Partei "Unbeugsames Frankreich" am Monatsanfang beantragt hatte. Wie in den USA auch, bedeutet dies noch nicht die Amtsenthebung.
Amtsenthebungsverfahren gegen Macron eingeleitet – laut französischer Medien kaum ErfolgsaussichtQuelle: AP © Benoit Tessier/Pool photo via AP

Emmanuel Macron muss sich einem Amtsenthebungsverfahren unterziehen: Das Präsidium (im französischen Sprachgebrauch "bureau", also Büro) der Nationalversammlung hat einem entsprechenden Antrag stattgegeben. Eingereicht hatte ihn die Fraktion der linken Partei "Unbeugsames Frankreich" (LFI) in der Unterkammer des französischen Parlaments. Begründet wurde der Schritt mit der Weigerung Macrons, Lucie Castets, die Kandidatin des linken Parteibündnisses "Neue Volksfront", dem auch LFI angehört, zur Premierministerin zu ernennen – RT DE berichtete. Daraufhin passierte der Enthebungsantrag erfolgreich die erste Hürde, zehn Prozent der Stimmen aller Abgeordneten im Unterhaus zu sammeln.

Jetzt hat sich als nächster Schritt auch das Präsidium der Nationalversammlung, in dem die linken Parteien Frankreichs aktuell 12 von insgesamt 22 Sitzen halten, dafür ausgesprochen, dem Antrag stattzugeben, schreibt Le Parisien. Nach Daten des Senders BFMTV seien bei dieser Abstimmung genau 12 von 22 Stimmen für die Einleitung des Amtsenthebungsverfahrens gegen Macron abgegeben worden. 

Die Verfahrenseinleitung bedeute jedoch noch lange nicht die Amtsenthebung, erinnert Le Parisien. Als Nächstes muss laut geltendem Gesetz der Ständige Expertenausschuss für Verfassungsrechtssachen über den Antrag befinden – und in diesem Gremium hat das Neue Volksbündnis keine Mehrheit, anders als im Präsidium der Nationalversammlung, so die Zeitung. Sollte der Antrag dennoch auch dort verabschiedet werden, müsse er spätestens in drei Tagen auf die Tagesordnung der Nationalversammlung gesetzt werden – darüber abzustimmen hat die Unterkammer des Parlaments dann spätestens nach fünfzehn Tagen.

Bei erfolgreicher Abstimmung würden zahlreiche weitere Instanzen folgen: Der Hohe Justizgerichtshof, der mit Parlamentariern besetzt ist, muss den Antrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für den Antrag befürworten. Anschließend stimmt der Senat, also das französische Parlamentsoberhaus, darüber ab und danach beide Parlamentskammern bei einer gemeinsamen Sitzung.

Erst wenn der Antrag dort positiv beschieden wurde, geht die Sache zur endgültigen Entscheidung erneut vor den Hohen Justizgerichtshof, der sein Urteil innerhalb von einem Monat zu fällen hat, so Le Parisien.

Chancen, dass der Antrag auch wirklich zu einer Amtsenthebung von Macron führt, sieht das Blatt kaum. So vereine die "Neue Volksfront" mit 193 Sitzen nur etwa ein Drittel aller Stimmen im Parlamentsunterhaus, während Vertreter der anderen Fraktionen den Antrag aufs Heftigste kritisiert haben. Zum Beispiel findet der sozialistische Ex-Präsident François Hollande, die Prozedur stelle Frankreichs Staatsinstitutionen infrage, während andere seiner Parteigenossen das Vorhaben als chancenlos boykottieren wollen, weil sie keine zusätzliche Legitimation für Macron auf seinem Posten wünschen. Marine Le Pens Partei "Nationale Sammelbewegung" kritisierte den Antrag wegen seiner in ihren Reihen auch so wahrgenommenen geringen Erfolgsaussicht schlicht als Show, die zu nichts führe. Wie die einzelnen Partei-Vertreter jedoch abstimmen werden, ist indes unklar.

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