Europa

Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbot von Wolfsjagd in Österreich

Die Wolfsjagd bleibt in Österreich weiterhin verboten, der EuGH nennt jedoch eine Ausnahme. Das betroffene österreichische Bundesland Tirol will allerdings an seiner Praxis festhalten.
Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbot von Wolfsjagd in ÖsterreichQuelle: Gettyimages.ru

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt in einem Urteil am Donnerstag das Verbot der Wolfsjagd in Österreich.

"Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist", schreibt das Gericht in seiner Pressemitteilung.

Österreichische Tierschutzorganisationen hatten die Regierung des österreichischen Bundeslands Tirol kritisiert, nach dem diese 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte.

Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage gebeten.

Laut der Pressemitteilung prüften die Richter in Luxemburg unter anderem die Frage, ob es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, dass Wölfe in einigen europäischen Ländern vom strengen Schutz durch die europäische Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie ausgenommen sind, in Österreich aber nicht.

Die Richter entschieden jedoch, dass Österreich bei seinem Beitritt in die Europäische Union 1995 anders als andere Staaten keine Vorbehalte gegen den hohen Schutzstatus beim Wolf angemeldet habe.

"Soweit die österreichische Regierung davon ausgeht, dass der Unionsgesetzgeber infolge der Entwicklung der Wolfspopulation in Österreich inzwischen den strengen Schutz der Wölfe hätte aufheben müssen, steht es ihr im Grunde frei, eine Untätigkeitsklage einzureichen, was sie bis dato nicht getan hat", argumentieren die Richter in ihrem Beschluss.

Die Umweltschutzorganisationen WWF Österreich und Ökobüro begrüßten das Urteil. "Das ist eine wichtige Klarstellung: Bei streng geschützten Arten wie dem Wolf gehen gelindere Mittel wie der Herdenschutz vor. Der Abschuss darf nur das letzte Mittel sein", teilte der WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler in einer Pressemitteilung mit.

Die Landesregierung Tirol erklärte hingegen, dass das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen auf Tirol habe.

"Die Abschussverordnungen haben sich bewährt, und diesen Weg werden wir konsequent weitergehen. Unter Anlegung eines strengen Prüfmaßstabes können wir weiterhin Schad- und Risikowölfe entnehmen", schrieb der Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP).

Geisler sprach sich in der Pressemitteilung erneut dafür aus, den Schutzstatus von Wölfen zu senken.

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