Europa

"Pfizergate": Klage gegen Ursula von der Leyen abgewiesen

Ein juristischer Eilantrag zur Causa "Von der Leyen-Pfizer-Verträge" wurde abgelehnt, so Medienberichte. Der Klage hatten sich am Ende Einzelpersonen, politische Parteien und zwei EU-Mitgliedstaaten angeschlossen.
"Pfizergate": Klage gegen Ursula von der Leyen abgewiesenQuelle: Gettyimages.ru © Antonio Masiello / Freier Fotograf

Ein Brüsseler Gericht hat am 26. Juni den Eilantrag zu einer Klage des Lobbyisten Frédéric Baldan abgewiesen, in der er EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen vorwirft, in der sogenannten "Corona-Pandemie" ohne ein ihr offiziell zugeteiltes Mandat der Mitgliedsländer einen milliardenschweren geheimen Impfstoffdeal mit dem Pfizer-CEO Albert Bourla ausgehandelt zu haben. In seiner Klageschrift fordert Baldan von den Richtern zudem eine Entscheidung darüber, dass die Europäische Volkspartei (EVP) unter Androhung eines Zwangsgeldes dazu aufgefordert wird, von der Leyens Kandidatur für ihre eigene Nachfolge zurückzuziehen.

Am 21. Juni sollten Vertreter der EVP vor dem Brüsseler Gericht in erster Instanz zu dem Eilverfahren erscheinen, so – die Ereignisse zusammenfassend – zu lesen auf der Nachrichten-Webseite Euractiv. Die Delegation verweigerte jedoch die Anhörung samt Anwesenheit. Da die zuständige Richterin den Inhalt des Eilantrags als "dringend" befand, kam es zumindest bei diesem Termin zu einer Anhörung von Baldan und seinen Anwälten.

Die Autorin des Euractiv-Artikels erläutert zu den Hintergründen und Umständen der jetzt abgelehnten Klage:

"Nach Angaben des Anwalts des Klägers haben sich seither 500 Personen, darunter Einzelpersonen, politische Parteien und zwei EU-Mitgliedstaaten, Ungarn und Polen, der Klage angeschlossen.

Eine Anhörung vor einem Gericht in Lüttich im Mai 2024 wurde auf Anfang Dezember verschoben, was Baldans Anwalt dazu veranlasste, eine förmliche Aufforderung an den Europäischen Rat, die Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, und den EVP-Vorsitzenden Manfred Weber zu senden. Darin forderte er die Staats- und Regierungschefs der EU auf, von der Leyen und ihre Kommissare zum Rücktritt zu zwingen."

Das Gericht wies fünf Tage nach der Anhörung die Klage gegen von der Leyen ab. In dem Artikel wird eine Zusammenfassung des Beschlusses zitiert, die das Gericht der Nachrichtenagentur AFP zur Verfügung stellte. Darin heißt es:

"Mit seiner einstweiligen Verfügung gegen die politische Partei, der Frau von der Leyen angehört, hat Herr Baldan versucht, den Prozess über den angeblichen Mangel an Transparenz der Europäischen Kommission und/oder ihrer Mitglieder im Zusammenhang mit dem europäischen Management der COVID-Krise zu wiederholen."

In dem Beschluss wird darauf hingewiesen, dass eine weitere Strafanzeige gegen von der Leyen bei einem Untersuchungsrichter in Baldans Heimatstadt Lüttich anhängig ist.

Zudem habe das Baldan-Team laut Wahrnehmung der Richterin nicht nachweisen können, "dass die Gefahr eines ernsthaften Schadens oder ernsthafter Nachteile besteht, die eine sofortige Entscheidung rechtfertigen", dies bezogen auf die Situation des Klägers. 

Baldan, ehemaliger Mitarbeiter einer auf chinesisch-europäische Beziehungen spezialisierten Beratungsfirma, war im Vorfeld der Anzeige der Ansicht, "dass er Opfer von 'Repressalien' geworden sei", so Euractiv. Baldan behauptet, dass ihm im Sommer 2023 seine Akkreditierung als Lobbyist im Europäischen Parlament entzogen worden sei, "nachdem er von der Leyens Integrität in der Impfstofffrage infrage gestellt hatte". Dazu heißt es in dem Artikel:

"So wies er wiederholt darauf hin, dass seine EU-Akkreditierung als Lobbyist wenige Stunden nach einer Pressekonferenz zu Pfizergate, die er zusammen mit der inzwischen verstorbenen Europaabgeordneten Michèle Rivasi gegeben hatte, entzogen worden war."

Baldans Anwältin wies nach dem Gerichtsbeschluss darauf hin, dass es ihrer Ansicht nach gegen die EU-Richtlinie und das belgische Recht verstoße, dass "die Richterin der Ansicht war, dass es die Aufgabe des Klägers sei, die Gründe aufzulisten, die beweisen, dass es sich um Vergeltungsmaßnahmen handelt" – insbesondere, da Baldan und seine Anwältin weiterhin darauf bestehen, dass die Kriterien erfüllt seien, "um als Whistleblower zu gelten und als solcher durch die einschlägige EU-Richtlinie geschützt zu werden".

Laut Euractiv wird Baldan gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einlegen und darauf hoffen, "noch vor der Bestätigungsabstimmung des EU-Parlaments Anfang Juli Recht zu bekommen".

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