Europa

Assange gewinnt vor Oberstem Gericht – neue Berufung gegen den Auslieferungsbeschluss zugelassen

Die drohende Abschiebung in die Vereinigten Staaten ist zumindest vorerst abgewendet. Das Londoner Gericht sprach Julian Assange das Recht auf eine weitere Berufung gegen den Beschluss zu, ihn auszuliefern. Frei ist er deshalb noch lange nicht.
Assange gewinnt vor Oberstem Gericht – neue Berufung gegen den Auslieferungsbeschluss zugelassen© Martyn Wheatley

Geradezu in letzter Minute wurde eine Auslieferung von Julian Assange an die Vereinigten Staaten abgewendet. Das Oberste Gericht Großbritanniens entschied, dass eine weitere Berufung gegen die Entscheidung, ihn an die Vereinigten Staaten auszuliefern, zulässig sei.

Vor dem Gerichtshof hatten sich Dutzende seiner Unterstützer versammelt, um auf die Entscheidung zu warten. Assange, der nach wie vor im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh inhaftiert ist, drohen im Falle der Auslieferung bis zu 175 Jahre Haft, weil er in den USA wegen Spionage angeklagt ist. Seine Tat war allerdings reine journalistische Tätigkeit; nicht einmal die USA werfen ihm vor, die Dokumente, die er veröffentlichte, selbst beschafft zu haben.

Während der Verhandlung hatten zwei der Richter signalisiert, eine weitere Berufung wäre denkbar, wenn nicht bestimmte Zusicherungen durch die USA erfolgten – dass er sich auf die Rechte des ersten Verfassungszusatzes der USA berufen kann, in dem die Redefreiheit garantiert wird, dass er nicht wegen seiner Nationalität Vorurteilen jeglicher Art ausgesetzt wird, und dass die Todesstrafe ausgeschlossen ist.

Der Kronanwalt der britischen Regierung hatte darauf bestanden, dass das Verhalten Assanges durch den ersten Verfassungszusatz "schlicht nicht geschützt" sei. Die Vertreter der USA in diesem Verfahren betonten vor allem, die nicht überarbeitete Veröffentlichung klassifizierter Dokumente habe Quellen, die für die USA tätig sind, in Gefahr gebracht.

Das größte Aufsehen erregte Wikileaks, die von Assange gegründete Plattform zur Veröffentlichung geleakter Dokumente, allerdings mit zwei ganz anderen Fällen: der Veröffentlichung eines Videos von einem US-Kriegsverbrechen im Irak und der Veröffentlichung von Dokumenten über den Ablauf der Vorwahlen bei den US-Demokraten, bei denen durch Manipulationen ein Sieg von Hillary Clinton gesichert wurde.

Bereits nach der Veröffentlichung des Videos, das die Ermordung anderer Journalisten zeigte, begann die juristische Verfolgung von Assange – anfänglich über einen konstruierten Vorwurf der Vergewaltigung in Schweden, der vor allem dazu dienen sollte, den USA die Möglichkeit zu geben, seine Auslieferung zu verlangen. Assange suchte Zuflucht in der Botschaft Ecuadors in London, wo er sieben Jahre verharren musste.

Als in Ecuador eine US-freundliche Regierung an die Macht kam, musste er 2019 sein Londoner Asyl verlassen und wurde sofort festgenommen und unter Vorwürfen, gegen das Aufenthaltsrecht verstoßen zu haben, inhaftiert.

Die Haftbedingungen in Belmarsh, das einst errichtet wurde, um Gefangene der IRA unterzubringen, sind besonders harsch; mehrmals schon war während der Haft das Leben des mittlerweile 52-Jährigen in Gefahr.

Vergangenen Monat wurde gemeldet, dass US-Präsident Joe Biden überlege, die Anklagen gegen Assange fallen und ihn in sein Heimatland Australien zurückkehren zu lassen. Der aktuelle Premierminister Anthony Albanese hatte das begrüßt; über lange Zeit hinweg hatte sich Australien für Assange nur sehr zögerlich eingesetzt. Während der Regierungszeit von Donald Trump hatten viele darauf gehofft, dass Trump das Verfahren beenden oder Assange begnadigen würde.

Für viele seiner Unterstützer ist Assange ein Held. Seine Plattform ermöglichte es, Kriegsverbrechen, die ansonsten verschwiegen worden wären, bekannt zu machen und so zumindest die Möglichkeit zu schaffen, sie zu ahnden, sowie vielfach Entwicklungen aufzudecken, die sich gegen die Rechte der Bürger richteten. Aber für die meisten Regierungen des Westens ist es, meinen Assanges Unterstützer, krimineller, derartige Verbrechen aufzudecken, als sie zu begehen.

Mit dem heutigen Richterspruch ist eines der längsten Gerichtsverfahren um die Pressefreiheit noch lange nicht am Ende, aber zumindest ist sichergestellt, dass Assange nicht schon in den nächsten Tagen in die USA gebracht wird. Als letztes Mittel hatten seine Anwälte einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorbereitet.

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