Europa

EU-Ministerrat: Dauerhafte Finanzierung Kiews genehmigt – Ukraine wird Brüsseler Protektorat

Am Dienstag hat der Rat der EU dem Ukraine-Plan zugestimmt. Damit ist eine dauerhafte Finanzierung der Ukraine möglich. Diese gibt dafür im Gegenzug Souveränität ab. Der Plan sieht Deregulierungen und Privatisierungen vor. An eine Zustimmung der ukrainischen Wähler ist der Plan nicht geknüpft.
EU-Ministerrat: Dauerhafte Finanzierung Kiews genehmigt – Ukraine wird Brüsseler ProtektoratQuelle: Legion-media.ru © Hugo Gonçalves

Der EU-Ministerrat hat grünes Licht für die dauerhafte Finanzierung der Ukraine durch die EU gegeben. Vorgesehen sind monatliche Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro bis Ende 2027, im Rahmen der Ukraine-Facility. Zu Beginn des Jahres einigten sich die Staatschefs der EU-Länder auf die dauerhafte finanzielle Unterstützung der Ukraine, nachdem Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán seinen Widerstand aufgegeben hatte. Orbán band sein Ja allerdings an eine jährliche Überprüfung der Zahlungen. Davon ist nun nicht mehr die Rede. 

Bestandteil der Ukraine-Facility ist der Ukraine-Plan. Er verfolgt das Ziel, das Land beim Wiederaufbau und der Modernisierung zu unterstützen. Das klingt positiv, hat aber für die Ukraine und ihre Bürger absehbar weitreichende negative Konsequenzen. Die Ukraine-Facility sieht umfassende neoliberale Reformen vor, darunter unter anderem Deregulierungen, die Privatisierung von Staatseigentum und die Umstellung auf leistungsbasierte Bezahlung im staatlichen Sektor. In einem über einhundert Seiten umfassenden Katalog sind die Verpflichtungen, die von der Ukraine umgesetzt werden müssen, aufgelistet und mit einem Zeitplan verknüpft. 

Faktisch sichert sich die EU mit diesem Plan den direkten Einfluss auf die politischen Entscheidungen Kiews, denn die Auszahlungen sind an die Umsetzung von Reformen gebunden, mit denen die Ukraine strukturell mit der EU verflochten wird. Der Preis für den Erhalt der Zahlungen ist der Verzicht auf staatliche Souveränität. Die Zahlungen werden zu einem Teil als nicht zurückzuzahlende Zuwendungen und zu einem anderen Teil als Kredite erbracht. Die Rückzahlung ist dabei allerdings gestreckt. Sie beginnt erst 2030. 

Um die Ukraine unterstützen zu können, gibt die EU-Kommission Anleihen aus, das heißt sie verschuldet sich. Laut EU-Verträgen ist ihr das verboten, das interessiert aber offensichtlich niemanden mehr. Die Kommission hat in der Corona-Krise Anleihen in Höhe von 800 Milliarden Euro ausgegeben, um den Corona-Wiederaufbaufonds zu finanzieren. Es sollte eine Ausnahme bleiben, hatte sie damals gelobt. Von diesem Gelöbnis will Brüssel nun nichts mehr wissen.

Für die Kredite haften letztlich die EU-Staaten. Mit der Ukraine-Facility weitet die EU-Kommission erneut ihre Macht aus, vertieft ihre Staatlichkeit und sichert sich zudem noch vollen Durchgriff auf die Politik Kiews. Auf der Strecke bleibt dabei – wie so oft, wenn es um die EU geht – die Demokratie. Der Wille der ukrainischen Wähler, was die Durchführung der Reformen und ihren Zeitrahmen angeht, wurde faktisch ausgeschaltet. 

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