EU-Kommission: Russische Autos und Smartphones dürfen beschlagnahmt werden

Eine ganze Reihe von persönlichen Gegenständen dürfen nicht aus Russland, auch nicht zu touristischen Zwecken, in die EU eingeführt werden. Dazu zählen auch Fahrzeuge und Mobiltelefone, teilt die Europäische Kommission in einer Erklärung mit.

Wie die Europäische Kommission diese Woche bestätigte, dürfen russische Staatsangehörige viele persönliche Gegenstände bei Reisen in die EU nicht mitnehmen. Solche Güter und Waren, die von Privatfahrzeugen und Smartphones bis hin zu Seife und sogar Toilettenpapier reichen, seien sanktioniert und können daher nicht in EU-Länder gebracht werden, auch nicht vorübergehend oder bei Touristenreisen, erklärte die EU-Kommission.

Die jüngsten Antworten der EU-Kommission auf die "häufig gestellten Fragen", die am Freitag veröffentlicht wurden, beziehen sich speziell auf russische Autos. "Es ist unerheblich, ob die Fahrzeuge privat oder gewerblich genutzt werden", solange sie in die Kategorie der sanktionierten Waren fallen, hieß es aus Brüssel.

Das Verbot bezieht sich auf "Fahrzeuge mit russischem Kennzeichen" und "die in Russland zugelassen sind", heißt es in der Erklärung der Kommission, die noch ergänzte, dass dabei auch die Dauer des möglichen Aufenthalts eines Fahrzeugs in der EU "nicht relevant" sei. Die Klarstellung erfolgte nach einer Reihe von Vorfällen, bei denen deutsche Zollbehörden mindestens seit Juli private russische Autos bei der Einreise beschlagnahmten.

Moskau warf Berlin daraufhin vor, Fahrzeuge zu "stehlen" und warnte seine Bürger davor, eigene Autos nach Deutschland zu bringen. Die deutschen Behörden begründeten ihr Vorgehen mit den westlichen Sanktionen, die bereits seit 2014 gegen Russland verhängt worden waren und nach Moskaus spezieller Militäroperation in der Ukraine seit Februar 2022 immer wieder erweitert wurden.

Die Klarstellung der EU-Kommission vom Freitag geht sogar noch weiter und besagte, dass nicht nur Autos, sondern auch eine breite Palette anderer persönlicher Güter von diesen Sanktionen betroffen seien, wenn sie aus Russland stammen. Auf die Frage, ob russische Staatsangehörige vorübergehend persönliche Güter und Fahrzeuge in die EU einführen dürfen, auch wenn sie als Touristen reisen, antwortete man in Brüssel mit "Nein" und fügte hinzu, dass alles, was in Anhang XXI der EU-Verordnung über Sanktionen gegen Russland aufgeführt ist, verboten sei.

In dem Anhang, auf den verwiesen wurde, sind mehr als 180 Warenkategorien aufgeführt, zu denen neben Privatfahrzeugen auch Smartphones und andere Telefone, Kameras, Damenbekleidung, verschiedene Arten von Taschen, Schuhen, Seife, Parfüm und sogar Toilettenpapier gehören.

Die NATO- und EU-Staaten verhängten die ersten Sanktionen gegen Moskau im Jahr 2014, als die Bevölkerung der Krim im Zuge des Kiewer Maidan-Putsches mehrheitlich dafür stimmte, die Ukraine zu verlassen und Teil der Russischen Föderation zu werden. Moskau hat darauf bestanden, dass die Handelsbeschränkungen und die Beschlagnahmung von jeglichen Vermögenswerten und anderem russischen Eigentum illegal sind und letzteres gleichbedeutend mit Diebstahl ist.

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