Freiwilliger aus dem Donbass in Italien verhaftet
Ein Italiener, der seit 2015 aufseiten der Aufständischen im Donbass gekämpft hat, wurde unmittelbar nach der Landung in Mailand festgenommen. Der aus Italien stammende Alessandro B. ist seit 2021 (auch) russischer Staatsbürger. Er befindet sich aktuell in einem Gefängnis in Genua, ihm droht nach italienischen Gesetzen wegen des Straftatbestands des Söldnertums eine Freiheitsstrafe zwischen 10 und 15 Jahren.
Warum der Donbass-Freiwillige in seine Heimat flog, ist nicht ganz klar. Der italienische Journalist Vittorio Nicola Rangeloni, der sich im Donbass aufhält, beschrieb ihn in einem Gespräch mit dem Kriegsreporter Alexander Sladkow als "naiven jungen Mann". Bei seiner Ankunft im Donbass im Jahr 2015 sei er 16 Jahre alt gewesen. Heute habe er in Donezk eine Frau und ein dreijähriges Kind, ein zweites Kind sei "unterwegs" und soll im Oktober zur Welt kommen. Offenbar haben er und seine Ehefrau die italienischen Verwandten besuchen wollen, denn sie sei mit ihm nach Italien gereist und halte sich aktuell dort auf.
Alessandro habe gewusst, dass er in Italien gesucht wurde. Rangeloni vermutet, dass ihm jemand gesagt hat, dass die Verjährungsfrist abgelaufen sei und er deshalb bedenkenlos nach Italien reisen könne.
Alessandro habe sich 2015 zuerst in Lugansk den Aufständischen angeschlossen. Er sei Freiwilliger gewesen, habe keinen Sold erhalten, allenfalls einen kleinen Taschengeldbetrag für Zigarettenkäufe und Ähnliches. Es handele sich keineswegs um Beträge, die das Motiv der Teilnahme an Kampfhandlungen sein könnten, selbst der höchste damals in den Volksrepubliken gezahlte "Sold" habe umgerechnet 200,00 Euro im Monat nicht überschritten.
Nach einem Umzug in die Volksrepublik Donezk sei er von einer Granate getroffen und verwundet worden. Infolge der Verwundung sei er aus den Verbänden der DVR entlassen und lebe seitdem mit seiner Ehefrau in Donezk. Nachdem er die russische Staatsangehörigkeit angenommen habe, könne er ohnehin nicht als Söldner gelten.
Die russische Botschaft in Italien habe sich bereit erklärt, Alessandro einen Anwalt zu bezahlen, da weder er selbst noch seine italienische Familie dazu in der Lage seien. Der Anwalt habe jedoch bisher keinen Zugang zu ihm erhalten, auch seine Frau, die sich noch in Italien aufhalte, habe keine Besuchserlaubnis. Die erste Anhörung soll erst im September stattfinden.
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