Deutscher Zoll beschlagnahmt Autos mit russischen Kennzeichen - schon bei der Einreise
Der deutsche Zoll betrachtet die Einfuhr von Privatautos aus Russland als Grund für deren Beschlagnahme aufgrund von EU-Sanktionen. Dies berichtet das russische Medienunternehmen RBK unter Berufung auf eine offizielle Erklärung des deutschen Zolls. Der Begriff "Einfuhr" umfasse demnach jede Art von Warenverkehr, einschließlich gewöhnlicher Pkw-Reisen.
Zuvor hatten zahlreiche Autofahrer beklagt, dass ihnen bei der Einreise in die Bundesrepublik die Pkws weggenommen würden. Sie berichteten darüber in den vergangenen Wochen in den sozialen Netzwerken. Wie das Nachrichtenportal Business FM schreibt, sei ein Einwohner Moskaus mit seinem Auto auf einer Fähre von Lettland zum Hafen Travemünde unterwegs gewesen. Als er die Fähre verlassen wollte, sei er von der Polizei angehalten worden. Es sei ihm mitgeteilt worden, dass er gegen Sanktionen verstoße und nicht mit einem russischen Auto einreisen dürfe. Sein BMW X2 im Wert von rund 40.000 Euro sei daraufhin beschlagnahmt worden. Auch ein Strafverfahren sei eingeleitet worden.
Die Fälle häuften sich, berichten weitere russische Autofahrer. Mehrere Betroffene sollen mittlerweile einen Anwalt beauftragt haben. Mindestens ein Fall sei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden.
Wie Business FM erklärt, hätten Autofahrer mit russischen Kennzeichen im Mai noch kein Problem gehabt, mit ihren Fahrzeugen in das Bundesgebiet einzureisen.
Derzeit ist es aufgrund von EU-Sanktionen verboten, Autos aus Russland in die EU einzuführen. Darüber, dass die Ein- beziehungsweise Durchreise mit dem eigenen Pkw ebenfalls untersagt ist, wundern sich aber viele Russen. Grund dafür sei, mutmaßen die Betroffenen, dass der Begriff "Einfuhr" unterschiedlich ausgelegt werden kann. "Die deutschen Zollbeamten, die das Auto beschlagnahmten, legen diese Klausel so aus, dass 'alle Autos mit russischen Kennzeichen nicht in die EU eingeführt werden dürfen'", meinte ein weiterer Betroffener.
Aus anderen EU-Ländern sind noch keine solchen Fälle bekannt. Der Jurist Georgi Suchow warnte jedoch: "Es besteht die Gefahr, dass andere EU-Staaten ähnliche Maßnahmen ergreifen werden." Seiner Meinung nach laufe alles darauf hinaus, dass bald auch Pkw-Reisen zwischen Russland und der EU unmöglich sein werden.
Eine Vertreterin des Bundesfinanzministeriums schlug vor, dass die Betroffenen beim deutschen Zoll Einspruch einlegen oder die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen, berichtet die Webseite Fontanka.
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