Lettland führt allgemeine Wehrpflicht wieder ein
Am Mittwoch hat Lettlands Saeima in der dritten Lesung das Gesetz über den Dienst in den nationalen Streitkräften verabschiedet. Demnach können lettische Staatsbürger männlichen Geschlechts im Alter zwischen 18 und 27 zu einem Jahr Wehrdienst eingezogen werden. Derzeit will Lettland jedoch den größten Teil des Bedarfs an Soldaten mit Freiwilligen decken. Sowohl Frauen als auch Männer dürfen sich für den freiwilligen Wehrdienst bewerben. Falls es an Rekruten noch mangelt, ziehen die Behörden die fehlende Anzahl zur Armee ein.
In diesem Jahr werden ab 1. Juli nur etwa 500 Freiwillige zum Wehrdienst aufgenommen. Im Juli des kommenden Jahres tritt bereits das neue System in Kraft. Ferner plant Lettland die Zahl der Rekruten planmäßig zu erhöhen, bis sie 7.500 Personen im Jahr 2027 erreicht.
Im Gesetz werden mehrere Arten der Vollstreckung der Wehrpflicht vorgesehen. Diese umfassen den Dienst in den nationalen Streitkräften oder in der Nationalgarde. Ebenfalls wird es ab dem 1. Januar 2024 möglich sein, durch das Studium im Rahmen des Reserveoffiziersprogramms an einer Universität oder Fachhochschule den Dienst zu leisten. Den Personen, die aufgrund ihres Glaubens, ihrer Weltanschauungen oder religiöser Überzeugungen den Wehrdienst nicht leisten können, wird ein Zivildienst vorgeschlagen.
Im Jahr 2007 hatte Lettland die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft und auf eine professionelle Armee von Freiwilligen gesetzt. In den folgenden Jahren wurde immer wieder über die Wiedereinführung der Wehrpflicht diskutiert, doch die lettischen Militärs beharrten auf dem Aufbau einer Berufsarmee.
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