Europa

Weißrussland billigt Todesstrafe für Hochverrat

Abgeordnete der Nationalversammlung Weißrusslands haben am Dienstag in zweiter und somit in letzter Lesung einen Gesetzentwurf angenommen, der unter anderem im Falle von Hochverrat die Todesstrafe für Staatsbeamte vorsieht.
Weißrussland billigt Todesstrafe für HochverratQuelle: Sputnik © WIKTOR TOLOTSCHKO

Die Abgeordnete des Repräsentantenhauses (des Unterhauses des Parlaments) der Nationalversammlung von Weißrussland haben am Dienstag in letzter Lesung einen Gesetzentwurf angenommen, der unter anderem die Todesstrafe für Beamte wegen Staatsverrats vorsieht. Das teilte der Pressedienst der Abgeordneten mit. Nach der Genehmigung durch den Rat der Republik (das Oberhaus des Parlaments) werde das von den Abgeordneten in erster Lesung am 7. Dezember 2022 angenommene Dokument dem Staatspräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt, hieß es. Die nun gebilligten Änderungen des Strafgesetzbuches ermöglichten es auch, die Todesstrafe für Staatsverrat in Bezug auf Personen anzuwenden, die zu den Militärs gehören.

Überdies soll demnach künftig die Diskreditierung der Streitkräfte, anderer Truppen und Militärverbände sowie paramilitärischer Organisationen der Republik Weißrussland unter Strafe stehen. Zuvor hatte die Pressestelle der Nationalversammlung mitgeteilt, der Gesetzentwurf sei zum "Zwecke einer abschreckenden Wirkung auf destruktive Elemente" und der "Demonstration eines entschlossenen Kampfes gegen Staatsverrat" erforderlich.

Das nun verabschiedete Dokument sieht vor, das Bußgeld für staatsfeindliche Verbrechen im Bereich von 500 bis 50.000 Basiseinheiten – ein Indikator zur Berechnung von Zöllen, Geldstrafen und weiterer Zahlungen – festzusetzen. Derzeit beträgt die Größe dieser Basiseinheit 37 weißrussische Rubel – etwa 980 russische Rubel zum aktuellen Wechselkurs der Nationalbank. Darüber hinaus werde die Haftdauer von Personen verlängert, die der Spionage, des Hochverrats und einer Reihe anderer staatsfeindlicher Verbrechen verdächtigt werden. Es sei jetzt eine Frist von bis zu zehn Tagen festgesetzt worden. Und eine Anklage könne von nun an innerhalb von bis zu 20 Tagen ab dem Haftdatum erhoben werden, hieß es weiter. Dies sei auf die Tatsache zurückzuführen, dass 72 Stunden Haft oft nicht ausreichten, um die von der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen operativen und ermittlungstaktischen Maßnahmen durchzuführen.

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