EU will Ungarn 7,5 Milliarden Euro streichen: "Bestrebungen die europäischen Werte zu untergraben"
Am 15. September teilte das Europäische Parlament in einer Stellungnahme auf seiner Webseite mit:
"Das Parlament verurteilt die vorsätzlichen und systematischen Bestrebungen der ungarischen Regierung, die europäischen Werte zu untergraben, und fordert Ergebnisse im Artikel-7-Verfahren."
Der genannte Artikel 7 des EU-Vertrages besagt, dass "der Rat, wurde die Feststellung nach Absatz 2 getroffen, mit qualifizierter Mehrheit beschließen kann, bestimmte Rechte auszusetzen, die sich aus der Anwendung der Verträge auf den betroffenen Mitgliedsstaat herleiten". Bezugnehmend auf die Ankündigung veröffentlichte EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn an diesem Sonntag in Brüssel eine Pressemitteilung. Der offizielle Twitter-Beitrag dazu besagt:
"Heute haben wir dem EU-Rat Haushaltsschutzmaßnahmen im Rahmen der Konditionalitätsverordnung vorgeschlagen. Damit soll der Schutz des EU-Haushalts und der finanziellen Interessen der EU vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn gewährleistet werden."
Today we proposed budget protection measures to the @EUCouncil under the conditionality regulation.This is to ensure the protection of the #EUbudget and the financial interests of the EU against breaches of the principles of the #RuleOfLaw in Hungary.Read more ↓
— European Commission 🇪🇺 (@EU_Commission) September 18, 2022
Die Pressemitteilung informiert darüber, dass die Europäische Kommission nunmehr vorgeschlagen hat, dem EU-Mitgliedsland Ungarn aufgrund von "Korruption und anderer Verstöße gegen den Rechtsstaat" die Zahlungen aus dem EU-Haushalt um den Betrag von rund 7,5 Milliarden Euro zu kürzen. Diese sogenannte "Konditionalitätsverordnung" kommentiert der EU-Haushaltskommissar Hahn laut der Pressemitteilung mit der Feststellung:
"Die heutige Entscheidung ist ein klarer Beweis für die Entschlossenheit der Kommission, den EU-Haushalt zu schützen und alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen, um dieses wichtige Ziel zu erreichen."
Laut Informationen in der Wochenzeitung Die Zeit hätte es im Vorfeld der Entscheidung "einen intensiven Dialog zwischen der Kommission und ungarischen Behörden gegeben", wobei Ungarn "mehrere Abhilfemaßnahmen" vorgeschlagen hätte. Diese wären laut der EU-Pressemitteilung vonseiten Ungarns "mit Schreiben vom 22. August" sowie "durch zusätzliche Erläuterungen in einem Schreiben vom 13. September" der EU-Kommissionübermittelt worden. Dazu heißt es weiter:
"Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen grundsätzlich geeignet sind, die Probleme zu lösen, wenn sie in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften korrekt beschrieben und entsprechend umgesetzt werden."
Dennoch ist die EU-Kommission aktuell der Ansicht, dass bis zur finalen Umsetzung der Abhilfemaßnahmen "zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiterhin ein Risiko für den Haushalt" bestehen würde. Der Beschluss lautet daher:
- Aussetzung von 65 Prozent der Mittelbindungen für drei operationelle Programme im Rahmen der Kohäsionspolitik
- ein Verbot, rechtliche Verpflichtungen mit den Stiftungen von öffentlichem Interesse für Programme einzugehen, die im Rahmen der direkten und indirekten Verwaltung durchgeführt werden
Der Europäische Rat wird in den kommenden vier Wochen daher beraten und entscheiden, "ob er diese Maßnahmen annimmt. Diese Frist kann unter außergewöhnlichen Umständen um maximal zwei weitere Monate verlängert werden", so die Formulierungen der Pressemitteilung der EU-Kommission aus Brüssel. Um Ungarn tatsächlich diese Summe aus dem EU-Haushalt zu kürzen, müssten dem Vorschlag mindestens 15 EU-Mitgliedsländer zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
In der Zwischenzeit werde die Kommission die Situation beobachten sowie "den Rat über alle relevanten Aspekte informieren, die Auswirkungen auf seine derzeitige Bewertung haben könnten". Ungarn hat sich demgegenüber laut der Mitteilung verpflichtet, "die Kommission bis zum 19. November umfassend über die Erfüllung der wichtigsten Umsetzungsschritte zu informieren".
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