Europa

Lettland verbietet Veranstaltungen in der Nähe von Sowjet-Denkmälern

Öffentliche Veranstaltungen, die näher als 200 Meter von einem sowjetischen Denkmal stattfinden, sind in Lettland künftig verboten. Damit werden auch die Feierlichkeiten am 9. Mai, dem Tag des Sieges über Hitler-Deutschland, praktisch untersagt.
Lettland verbietet Veranstaltungen in der Nähe von Sowjet-DenkmälernQuelle: AFP © ILMARS ZNOTINS

Das am Donnerstag gebilligte Gesetz verbietet öffentliche Veranstaltungen, die näher als 200 Meter von einem Denkmal entfernt sind, das die sowjetische Armee und ihre Siege ehrt. Laut dem Abgeordneten Artuss Kaimiņš komme das Gesetz einem Verbot für feierliche Veranstaltungen am 9. Mai, dem Tag des Sieges, gleich. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 400 Euro für natürliche Personen und von bis zu 3.200 Euro für juristische Personen.

Auch "Propaganda, die die Ideologie des nationalsozialistischen oder kommunistischen Regimes verherrlicht", einschließlich Geburtstage von Vertretern dieser Ideologien, ist künftig verboten. Ausgenommen sind Veranstaltungen, deren Zweck nicht mit der Verherrlichung totalitärer Regime oder der Rechtfertigung von Verbrechen zusammenhängt.

Darüber hinaus haben die Gesetzgeber Änderungen angenommen, die die Verwendung von Symbolen im Zusammenhang "mit militärischer Aggression und Kriegsverbrechen" verbieten. Zu solchen Symbolen zählt ab jetzt auch der Buchstabe Z, der zum Symbol der Zustimmung für das russische Vorgehen in der Ukraine geworden ist. Der Abgeordnete Jānis Dombrava erklärte:

Wie müssen irgendwo diese Grenzen ziehen. Und diese Grenze ist sehr eindeutig: Entweder Sie sind mit Lettland oder Sie sind gegen Lettland.

In Lettland sind seit mehreren Jahren bei öffentlichen Veranstaltungen sowjetische Uniformen, das Wappen und die Hymne der Sowjetunion untersagt. Im vergangenen Jahr genehmigte das lettische Parlament auch ein Verbot der Sankt-Georgs-Bänder, die in Russland den Sieg über Hitler-Deutschland symbolisieren.

Mehr zum Thema - Buchstabe Z: Bayern beschließt strafrechtliche Konsequenzen bei öffentlicher Verwendung

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.