Europa

Schweden: Regierung plant mehr Ausweisungen straffälliger Migranten

Die schwedische Regierung plant, das Bleiberecht straffälliger Migranten zu verschärfen. Nach Ansicht des Migrationsministers war die Schwelle für Abschiebungen bislang zu hoch. Die neuen Maßnahmen werden die Ausweisungen um mindestens 30 Prozent jährlich erhöhen.
Schweden: Regierung plant mehr Ausweisungen straffälliger MigrantenQuelle: Gettyimages.ru © Narciso Contreras/Anadolu Agency

Bislang darf eine ausländische Person nur dann aus Schweden ausgewiesen werden, wenn sie wegen eines Verbrechens zu einer Haftstrafe verurteilt wird. 

Der schwedische Integrations- und Migrationsminister Anders Ygeman (SAP) teilte auf einer Pressekonferenz mit: 

"Wenn sie wegen schwerer Straftaten in Schweden verurteilt wurden und kein schwedischer Staatsbürger sind, sollten sie grundsätzlich abgeschoben werden können. Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und Migrationspolitik hängt davon ab, ob diejenigen, die ins Land kommen, sich auch an unsere Gesetze halten."

Die Art des Verbrechens wird zur Grundlage für eine Abschiebung sein, beispielsweise wenn das Verbrechen einen Angriff auf das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder den Frieden einer Person beinhaltet. Die Bußgeldgrenze soll von zwölf auf sechs Monate halbiert werden. Auch das Wiedereinreiseverbot für ausgewiesene Straftäter kann verlängert werden, während Aufenthaltsgenehmigungen in mehr Fällen verweigert werden können. 

Darüber hinaus werden höhere Anforderungen als bisher an Migranten gestellt, um zu beweisen, dass sie nicht abgeschoben werden können und sich in der schwedischen Gesellschaft etabliert haben. Der Vorschlag der Regierung basiert auf einer Untersuchung aus dem vergangenen Sommer. Diese Maßnahme wird die Ausweisungen um 30 Prozent pro Jahr erhöhen, etwa auf 200 Personen pro Jahr. In Kraft treten soll die Änderung am 2. Juli dieses Jahres. 

Während die schwedische Regierung auf Druck der Opposition und der Öffentlichkeit Maßnahmen gegen die Kriminalität unternimmt, gestaltet sich die Umsetzung der Abschiebungen als schwierig. Abschiebungen nach Afghanistan etwa sind weiterhin ausgesetzt, auch aus Tigray stammende Menschen werden nicht nach Äthiopien abgeschoben. 

Gegen Abschiebebescheide kann Einspruch erhoben werden. Es ist ein längerer juristischer Prozess, der auch nicht durch die neuen Gesetze erleichtert werden wird. 

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