
EU-Kommission verklagt Schweden wegen Nichtumsetzung der Waffenrichtlinie

Die Waffenrichtlinie der Europäischen Union wurde vor fünf Jahren überarbeitet. Ausschlag hierfür gaben die Terroranschläge in Frankreich im Jahr 2015. Die Auflagen für Lizenzen, den Erwerb, die Lagerung und die Kennzeichnung von Waffen sind darin verschärft worden. Damit soll insbesondere die Kontrolle über voll- und halbautomatische Waffen mit großen Magazinen erhöht werden. Grundsätzlich verboten sind danach vollautomatische AK-47-Waffen.

Weil sich Schweden noch immer nicht dieser Richtlinie gebeugt hat, verklagt die EU-Kommission das Land nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Damit könnte ihm eine tägliche Geldstrafe von rund 5.000 Euro drohen. Die letztlich verhängte Höhe des Bußgelds wird vom EuGH festgelegt werden. Die Kommission schreibt in einer Mitteilung:
"Schweden hat die Kommission bisher nur darüber informiert, dass die Richtlinie teilweise in nationales Recht umgesetzt wurde."
Schon im November 2018 leitete die EU-Kommission ein Verletzungsverfahren gegen Schweden ein.
Der Vorschlag wurde seitens der Opposition jedoch mit der Begründung blockiert, dass der Entwurf noch weitreichender sei, als es die EU-Vorschrift notwendig mache. Die EU-Kommission reagierte damit, dass sie Fristen setzte. Doch auch diese führten nicht zu einem Umdenken in Stockholm. Am Mittwoch entschied sie sich daher dazu, das skandinavische Land zu verklagen.
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