Europa

Französische Regierung beschließt Inzestverbot

Die französische Regierung hat ein Inzestverbot angekündigt. Somit werden sexuelle Beziehungen unter Blutsverwandten erstmals seit dem Jahr 1791 wieder unter Strafe gestellt. In den meisten europäischen Ländern ist Inzest bereits verboten.
Französische Regierung beschließt Inzestverbot© Martin Bureau / AFP

In einem Interview mit AFP sagte Adrien Taquet, der französische Staatssekretär für das Wohl und den Schutz von Kindern, dass die Regierung zum ersten Mal seit mehr als 200 Jahren Inzest verbieten werde. Sexuelle Beziehungen zu Verwandten sind in Frankreich derzeit legal, sofern keine Kinder beteiligt sind.

Das neue Gesetz würde Inzest auch dann unter Strafe stellen, wenn beide Sexualpartner über 18 Jahre alt sind. Während Cousins und Cousinen weiterhin heiraten dürfen, konnte der Minister nicht bestätigen, ob auch Stieffamilien in das Verbot einbezogen werden. Taquet betonte:

"Unabhängig vom Alter hat man keine sexuellen Beziehungen mit seinem Vater, seinem Sohn oder seiner Tochter."

"Es ist keine Frage von einwilligenden Erwachsenen. Wir kämpfen gegen Inzest. Die Signale müssen klar sein."

Der Minister wies darauf hin, dass er für ein klares Verbot sei, was Frankreich mit den meisten anderen europäischen Ländern in Einklang bringen würde.

Inzest, Blasphemie und Sodomie wurden im Jahr 1791 entkriminalisiert, als die Kräfte der Französischen Revolution versuchten, die von der Monarchie verankerte christlich geprägte Moral zu beseitigen.

Seither war das Thema weitgehend tabuisiert, bis Olivier Duhamel, ein prominenter politischer Kommentator, im Jahr 2021 beschuldigt wurde, seinen jugendlichen Stiefsohn in den 1980er-Jahren sexuell missbraucht zu haben.

Duhamel gestand die Anschuldigungen ein, wurde aber nicht angeklagt, da Inzest mit Jugendlichen zum damaligen Zeitpunkt nicht strafbar war. Die französische Regierung reagierte im vergangenen Jahr mit einem Gesetz, das die sexuelle Beziehung zu einem nahen Verwandten unter 18 Jahren unter Strafe stellt.

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