Tiergartenmord-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Der mutmaßliche Täter hat nach der Darstellung der Anklage den Georgier tschetschenischer Abstammung Selimchan Changoschwili in der Parkanlage "Kleiner Tiergarten" erschossen. Nach Angaben der Ermittler war der 56-Jährige für die Tat von Warschau nach Berlin gereist. Am 23. August 2019 näherte er sich dem Opfer auf einem Fahrrad und feuerte drei Schüsse ab – zwei davon gezielt auf den Hinterkopf. Er wurde noch am selben Tag gefasst und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Changoschwili hatte seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland gelebt. Er war zuvor von russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden.
Laut der Bundesanwaltschaft handelte es sich um eine politisch motivierte Tat, sagte Bundesanwalt Nikolaus Forschner am 7. Dezember vor dem Berliner Kammergericht. Er forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Angeklagte habe auf deutschem Boden einem "staatlichen Tötungsauftrag" Folge geleistet. "Das kommt einer Hinrichtung gleich", erinnerte Forschner an Aussagen von Zeugen. Der Angeklagte habe sich "in den Dienst einer Mission" gestellt, so der Bundesanwalt in seinem mehrstündigen Plädoyer, das er gemeinsam mit seinem Kollegen Lars Malskies hielt. Sie beantragten zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.
Der Beschuldigte selbst hatte über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Wadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat und dem Geheimdienst FSB bestritt er. Die Bundesanwaltschaft hingegen vertritt die Ansicht, dass es sich bei dem dunkelhaarigen, kräftigen Mann um einen russischen Offizier handelt. Auch Moskau weist alle Vorwürfe als unbegründet zurück. Der russische Präsident Wladimir Putin sagte, dass die russischen Sonderdienste mit ihren deutschen Kollegen über die Auslieferung von Changoschwili verhandelt hätten.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Geplant sind Plädoyers der Nebenklage, die Angehörige des Opfers vertritt. Ein Urteil ist noch vor Weihnachten möglich.
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(rt/dpa)
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