Mussolinis Enkeltochter gewinnt Wahlen in Rom
Am Sonntag durften rund zwölf Millionen in Rom, Mailand, Neapel, Turin und kleineren Städten lebende Italiener bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Allgemein schnitten die rechten Parteien schlecht ab. Besondere mediale Aufmerksamkeit, über die Grenzen Italiens hinaus, erhält die Stadträtin Roms mit dem berühmten Nachnamen Mussolini.
Rachele Mussolini ist die Enkelin des Diktators Benito Mussolini, heute 47 Jahre alt und Stadträtin von Rom. Bei den Wahlen zum Kommunalparlament ging sie mit ihrer rechtskonservativen Partei Fratelli d'Italia mit 8.200 Stimmen als Siegerin hervor und bestätigte damit ihre zweite Amtsperiode in ihrer Funktion als Stadträtin.
Rachele Mussolini ist die Tochter des Jazzpianisten Romano Mussolini, der ein Schwager der bekannten Schauspielerin Sophia Loren ist.
Rachele Mussolini erklärte gegenüber der Zeitung La Republica:
"Ich habe seit meiner Kindheit gelernt, mit dem Nachnamen umzugehen. In der Schule haben sie mit dem Finger auf mich gezeigt, aber dann ist Rachele als Person hervorgetreten und hat sich gegen den Nachnamen durchgesetzt."
Sie betonte, dass sie viele Freunde hätte, die politisch links orientiert sind. Auf die Frage des Journalisten, wie sie es mit dem Faschismus hält, wiegelte sie ab, man könne über dieses Thema ewig sprechen. Langsam gelänge es ihr, sich von dem schweren Erbe zu lösen:
"In der Vergangenheit wurde ich nur wegen meines Familiennamens befragt. Während meiner letzten Amtszeit begannen sie, nach den Initiativen zu fragen, die ich im Stadtrat gefördert habe. Ich habe hart gearbeitet."
In Rom wird es am 17. und 18. Oktober eine Stichwahl geben.
Mehr zum Thema -Ausgerechnet bei Lazio Rom: Urenkel von Mussolini auf dem Weg zum Fußballprofi
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.