Ukrainischer Präsident Selenskij verleiht Merkel Orden für Stopp der "russischen Invasion"
Der ukrainische Präsident Wladimir Selenskij hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem "Orden der Freiheit" für die Unterstützung der Souveränität der Ukraine ausgezeichnet. Dies war im August bekannt gegeben worden, nun aber veröffentlichte das Präsidialamt der Ukraine die Ordensurkunde:
"Dank ihrer persönlichen Vermittlungsbemühungen im Jahr 2015 ist es gelungen, die großangelegte militärische Invasion des Territoriums der Ukraine durch die Russische Föderation praktisch zu stoppen sowie eine konsequente Unterstützung der Sanktionspolitik gegenüber Moskau auf EU-Ebene einzuleiten und sicherzustellen."
Zudem heißt es in der Ordensurkunde, dass Merkel eine der der Ukraine wohlgesonnensten deutschen Politikerinnen sei und persönlich zur breiten Unterstützung der Ukraine im Rahmen umfassender Reformen beitrage:
"Seit 2014 macht der Gesamtbetrag der finanziellen, technischen und humanitären Hilfe der Regierung von A. Merkel an die Ukraine rund 1,4 Milliarden Euro aus."
Die Nominierung Merkels für den Staatspreis der Ukraine war von der ukrainischen Botschaft in Deutschland am 4. August empfohlen worden. Am 22. August hatte Selenskij die Kanzlerin bei ihrem Treffen in Kiew mit dem Orden ausgezeichnet.
Mehr zum Thema - LIVE: Pressekonferenz nach Treffen von Wladimir Putin und Angela Merkel in Moskau
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.