Europa

EU erkennt San Marinos Impfzertifikate für Sputnik V an

Die EU-Kommission hat die Impfstoffzertifikate der Republik San Marino anerkannt. Damit gilt faktisch auch der russische Impfstoff Sputnik V in der EU als zugelassen, jedenfalls solange er in San Marino verimpft wurde. Weitere Länder sollen laut Ankündigung des zuständigen EU-Kommissars folgen.
EU erkennt San Marinos Impfzertifikate für Sputnik V anQuelle: Reuters © Alberto Lingria

Die Europäische Kommission hat die in San Mario ausgestellten COVID-19-Impfstoffzertifikate anerkannt, die den russischen Impfstoff Sputnik V zugelassen haben. Dies teilte der an der Finanzierung des Impfstoffes beteiligte Russische Direktinvestitionsfonds (RDIF) am Dienstag mit.

Der EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit Didier Reynders erklärte, er freue sich, dass sich immer mehr Länder dem digitalen COVID-Zertifizierungssystem der EU anschließen, wie es in der Mitteilung des RDIF weiter heißt. Reynders zufolge ergreift die Europäische Kommission auch aktive Maßnahmen, um die von anderen Ländern ausgestellten Zertifikate anzuerkennen.

Sputnik V, der weltweit erste zugelassene Impfstoff gegen SARS-CoV-2, ist mittlerweile in 67 Ländern für den Notfalleinsatz zugelassen worden. Die Wirksamkeit des Impfstoffs soll bei knapp 98 Prozent liegen.

Mehr zum Thema - Absurdistan EU: Mit Sputnik V und QR-Code aus San Marino geht's quer durch Europa

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.