Vizepräsidentin des EU-Parlaments fordert Sperrung von EU-Geldern für Ungarn und Polen
Die Kommission der Europäischen Union (EU) will heute ihren jährlichen Bericht zur Rechtsstaatlichkeit vorstellen. Darin wird der Zustand von Medienfreiheit, Demokratie und Korruptionsbekämpfung in den EU-Staaten untersucht. Bereits im Vorfeld fordert die Vizepräsidentin des EU-Parlaments Katarina Barley, dass den Mitgliedsstaaten Ungarn und Polen EU-Gelder gesperrt werden. Die SPD-Politikerin betonte gegenüber der Funke Mediengruppe, dass es in beiden Staaten Defizite bei den demokratischen Prinzipien gebe:
"Die Kommission muss jetzt unmittelbar handeln und vor allem Ungarn, aber auch Polen, EU-Gelder sperren. Sie kann sich wirklich nicht mehr 'rausreden. […] Faktisch wird die Lage immer schlimmer, in Ungarn wie in Polen."
Allerdings solle laut Barley darauf geachtet werden, "dass diese Maßnahmen in erster Linie die Regierungen treffen und nicht die Bevölkerung". Insbesondere den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán hat die Vizepräsidentin des EU-Parlaments im Blick:
"Er und seine Regierung haben an allen Säulen der Demokratie so starke Veränderungen vorgenommen, dass man von demokratischen Verhältnissen in Ungarn nicht mehr reden kann."
Als Beispiele nannte sie das Wahlrecht, die parlamentarische Kontrolle und die Freiheit der Medien, der Wissenschaft und der Kultur – insbesondere auch ein Gesetz, das es verbietet, für Homosexualität, Transsexualität oder Geschlechtsumwandlungen bei Kindern zu werben. In Polen ist hingegen nach Ansicht von Barley die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet.
Der Streit innerhalb der EU droht sich auszuweiten. Von Seiten der EU-Kommission wird der ungarischen wie der polnischen Regierung vorgeworfen, einen Einfluss auf die Justiz auszuüben, der nicht mit EU-Standards vereinbar sei. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte vergangene Woche angekündigt, im Herbst die ersten Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg zu bringen, die zu einer Kürzung der EU-Mittel für Länder wie Ungarn und Polen führen könnten. Wenn sich herausstelle, dass Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigten oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohten, müssten Maßnahmen ergriffen werden, sagte sie.
Im Mittelpunkt stehen dabei auch die LGBT-Regelungen in Ungarn und Polen, die von der Leyen als "Schande" titulierte. Die EU-Kommissionspräsidentin betonte:
"Europa wird niemals zulassen, dass Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden, sei es wegen der Person, die man liebt, wegen des Alters, ethnischer Zugehörigkeit, politischer Meinung oder religiöser Überzeugung."
Der ungarische Ministerpräsident Orbán hatte die Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen das ungarische Anti-LGBT-Propagandagesetz in einer Ansprache am vergangenen Freitag als legalisierten "Hooliganismus" verurteilt. Er nannte das Vorgehen der EU-Kommission "beschämend" und verteidigte die rechtliche Souveränität Ungarns.
Die Frage der rechtlichen Hoheit dominiert auch den Streit zwischen der EU und Polen. Vergangene Woche hatte der Europäische Gerichtshof der EU (EuGH) geurteilt, dass ein Teil der polnischen Justizreform – die Einrichtung einer Disziplinarkammer des Obersten Gerichts – gegen EU-Recht verstoße. Das EuGH bestand darauf, dass die polnische Regierung die Arbeit der Disziplinarkammer einstellen lasse. Von polnischer Seite jedoch urteilte das Verfassungsgericht, dass EU-Recht nicht zwangsläufig über dem nationalen Recht stehe. Eine Lösung dieses Rechtsstreits ist bislang nicht in Sicht.
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(rt/dpa)
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