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Frankreich: Familienrichter bot seine minderjährige Tochter im Internet an

Ein Familienrichter aus der Stadt Dijon, der seine minderjährige Tochter im Internet für Sexkontakte anbot, ist nun endgültig des Amtes enthoben worden. Dem bisher hochangesehenen Juristen drohen außerdem bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Frankreich: Familienrichter bot seine minderjährige Tochter im Internet anQuelle: Gettyimages.ru © chameleonseye

Oliver B., der 55-jährige ehemalige Leiter des Familiengerichts in Dijon, wurde auf Antrag des Justizministeriums vom Obersten Justizrat Frankreichs aus seinem Amt entlassen. Er hatte seine 12-jährige Tochter auf einer Online-Kontaktbörse für Sexkontakte angeboten. B. war bisher Vizepräsident des Gerichts in Dijon, wo er laut französischen Medienberichten die Abteilung für Familienangelegenheiten leitete.

Der ehemalige Familienrichter wurde im vergangenen Juni wegen "schwerer Korruption von Minderjährigen" verhaftet, weil er "einer Person – wenn auch ohne Folgen – angeboten hat, eine Vergewaltigung gegen eine Minderjährige, einen sexuellen Übergriff oder die Korruption einer Minderjährigen zu begehen". Gegen ihn wird immer noch strafrechtlich ermittelt.

Der Vorsitzende des Obersten Justizrates Paul Huber entschied, dass Oliver B. wegen seiner Vergehen "jede Legitimität verloren" und das Image der französischen Justiz "ernsthaft beschädigt" hätte und niemals auf die Richterbank zurückkehren dürfe. Olivier B., der Mitglied der Online-Kontaktbörse gewesen sein soll, hatte eine Zeit lang seine Frau Fremden zum Sex angeboten und später auch seine 12-jährige Tochter auf der Seite angeboten.

Medienberichten zufolge versuchte niemand, sich mit der Tochter zu treffen, obwohl der Familienrichter ein Foto von ihr im Badeanzug gepostet hatte. Ein Nutzer der Seite meldete das Foto an die Behörden, die den Richter durch verdeckte Ermittlungen identifizieren, anhören, verhaften und anklagen konnten. Die Tochter wurde ebenfalls befragt, bestand aber darauf, dass sie niemals gezwungen worden wäre, sexuelle Gefälligkeiten auf Wunsch ihres Vaters auszuführen.

Pauline Neveu, Anwältin des Angeklagten, räumte ein, das Verhalten ihres Mandanten sei zweifellos "schmutzig", bestand aber darauf, dass die Zurschaustellung des jungen Mädchens nur "Fantasien waren, die der Angeklagte niemals verwirklicht hätte" und dass er wohl auch niemals eingewilligt hätte, dass sie tatsächlich jemanden trifft.  Neveu bestand darauf, dass ihr Mandant im Zusammenhang mit der sogenannten Pierre-Bodein-Affäre unter einem Trauma, weil der als "Pierrot le Fou" (… der Verrückte) betitelte Vergewaltiger und Serienmörder versucht hatte, wegen zeitweiliger Unzurechnungsfähigkeit mildernde Umstände vor seiner Verurteilung angerechnet zu bekommen.

Ein Termin für den Strafprozess gegen Olivier B. wurde noch nicht festgelegt. Dem ehemaligen Richter drohen bei einer Verurteilung bis zu 10 Jahre Gefängnis.

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