Europa

Schweden: Neues Gesetz für "reduzierte Zuwanderung" verabschiedet

Amnesty International sprach von einem "schwarzen Tag" in der schwedischen Einwanderungspolitik. Parteiübergreifend wurde entschieden, die Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen zu begrenzen. Die Regierung machte den Grünen gegenüber Zugeständnisse und erlaubt ein Bleiberecht aus Mitleid.
Schweden: Neues Gesetz für "reduzierte Zuwanderung" verabschiedetQuelle: www.globallookpress.com © Panayotis Tzamaros

Fünf Stunden hat die Debatte am Dienstag gedauert. Danach konnte ein neues Gesetz im schwedischen Parlament verabschiedet werden, welches die Zuwanderung reduzieren soll. Das Gesetzespaket war notwendig geworden, um temporäre Zuwanderungsgesetze zu ersetzen. Die Neuerung sieht vor, dass Flüchtlingen lediglich eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsdauer gewährt wird.

Drei Jahre sollen gewährt werden, danach kann die Person einen dauerhaften Aufenthaltsstatus beantragen. Voraussetzung sind der Nachweis eines Wohnsitzes und Einkommens, welches die Lebenshaltungskosten deckt. Auch sind ausreichende Schwedischkenntnisse und Kenntnisse der Gesellschaft notwendig. Es wird außerdem überprüft, ob die Person eine Straftat begangen hat. 

Um das Vorhaben zwischen den Parteien durchzubringen, wurde ein Migrationsausschuss gegründet. Dieser sollte sich für eine "humane, rechtssichere und effektive" Migrationspolitik einsetzen. Hieraus aber ergab sich nicht der erhoffte parteiübergreifende Konsens, sondern 20 unterschiedliche Vorschläge. Die Grünen waren gegen die meisten der Vorschläge. Besonders an einer Obergrenze für Asylbewerber stießen sich die Grünen. Letztlich entwickelte die Regierung einen Entwurf, der eine Obergrenze nicht einbezieht. Die Grünen konnten auch einen weiteren Erfolg für sich verbuchen. Einige Asylbewerbern, die nach der Gesetzgebung kein Bleiberecht besitzen, könnten nun aus Mitleid ein Bleiberecht erhalten. 

Die Linken sehen das Gesetz trotz der Aufweichung als für zu streng an. Den rechtskonservativen Schwedendemokraten, gemeinsam mit den Moderaten, Christdemokraten und den Liberalen geht die Änderung nicht weit genug. Schließlich schaffe es keine Lösung für die verfehlte Integrationspolitik. Sobald möglich, ließen die Moderaten verlauten, werden sie eine neue Alternative vorstellen und sich für strengere Regeln einsetzen. Die Justiz- und Migrationsministerin Morgan Johansson sprach dennoch von einem "großen Erfolg". Das Gesetz tritt am 20. Juli 2021 in Kraft. 

Amnesty International widmete den Nachrichten aus dem beliebten Zuwanderungsland eine Mitteilung unter dem Titel: "Schwedens neues Zuwanderungsgesetz hat große Konsequenzen für Menschen auf der Flucht." Lange sei Schweden Vorbild bei der Flüchtlingspolitik gewesen. Jetzt aber bewege man sich hin zu einer restriktiven Flüchtlingspolitik. 

Die Rechtsanwältin Madeleine Seidlitz von Amnesty Schweden, die zuständig für die Arbeit mit Flüchtlingen und Migranten ist, fasst zusammen: 

"Das neue Gesetz führt dazu, dass Schweden, das in Sachen Flüchtlingspolitik und würdiger Aufnahme schutzbedürftiger Menschen lange Vorreiter war, nun eine sehr restriktive Flüchtlingspolitik hat. Die negativen Folgen für viele der in Schweden Schutzbedürftigen und für deren Angehörige werden wirklich groß sein."

Die Gesetzesänderung fällt in eine Zeit der Regierungskrise in Schweden. Das Mitte-Links-Bündnis unter Ministerpräsident Stefan Löfven verlor am Montag ein Misstrauensvotum. Auslöser war das Streitthema Marktmieten. Binnen einer Woche muss Löfven entscheiden, ob er Neuwahlen ausrufen möchte. 

Mehr zum Thema - EU-Kommission stellt sich gegen dänische Asylzentren in Übersee

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.