
Wer ist der Mann, der Macron ohrfeigte?
Laut Berichten französischer Medien sei der 28-jährige Damien T., der den französischen Präsidenten Macron am Dienstag während eines Besuches im Département Drôme geohrfeigt hat, ein Fan mittelalterlicher Geschichte und Kultur. Zudem soll er auf den sozialen Medien royalistischen Bewegungen folgen. Auf Youtube habe Damien T. den Berichten zufolge unter anderem den Kanal des ultrarechten Politikers Henry de Lesquen abonniert. Dieser wurde 2017 in Frankreich wegen "Öffentlicher Beleidigungen, Aufstachelung zum Rassenhass und Leugnung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit" verurteilt.
De Lesquen war 2016 mit einem "Wahlprogramm" aufgefallen, in dem er unter anderem dafür plädierte, den Eiffelturm abzureißen – denn der sei "schrecklich". Außerdem will er die Todesstrafe für Mord, Terrorismus und Drogenhandel wieder einzuführen, Belgien sowie Luxemburg annektieren und Abtreibung bestrafen. Dazu möchte er den Mindestlohn abschaffen, gegen "sogenannte zeitgenössische Kunst" oder "entartete Kunst" kämpfen und "Neger-Musik" verbieten – worunter er "Jazz, Blues, Rock 'n' Roll sowie natürlich schmutzigen Rap" einordnet.

Auf Youtube soll Damien T. auch den sogenannten "Cercle Richelieu" abonniert haben. Dieser gibt als Ziel an, in Frankreich wieder ein Königreich zu installieren und zu einer "authentisch christlichen Gesellschaft zurückzukehren". Damien T. hatte kurz vor seinem Angriff auf Macron "Montjoie Saint-Denis! Nieder mit der Makronie!" gerufen – "Montjoie Saint-Denis!" war der Schlachtruf und das Motto des Königreiches Frankreich. Aus seiner Facebook-Seite soll hervorgehen, dass Damien T. die Gruppe "Action Française Lyon" gelikt hat. Das ist eine rechtsextreme, nationalistische und monarchistische Gruppierung, die sich bereits 1898 unter den Wirren der Dreyfus-Affäre gründete.
"Das schöne Bild Frankreichs verteidigen"
In Saint-Vallier, seinem Wohnort, soll Damien T. zwei Vereine gegründet haben: einen für historische europäische Kampfkünste und einen für Miniatur-Brettspiele. Freunde, die Damien T. während des Zwischenfalles am Dienstag mit Macron begleitet hatten, zeigen sich überrascht über die Aktion von Damien T. "Er ist kein gewalttätiger Mensch", sagte einer der Freunde, der nach dem Vorfall ebenfalls verhaftet wurde, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Er sei zwar "von Natur aus neugierig", so der Freund weiter, doch Damien T. sei "gegen die Royalisten", weil sie "dumme Ideen hätten".
Laut Angaben des Freundes lebte Damien T. von kleinen Aushilfsjobs, nachdem er sein Thanatologie-Studium begonnen, aber nicht beendet habe. Seine beiden Vereine hätten das Ziel gehabt, die Stadt und ihre Geschichte lebendig zu halten und "das schöne Bild Frankreichs zu verteidigen". Den Angriff auf Macron soll Damien T. laut seinem Freund begangen haben, weil er Schwierigkeiten hatte, "über die Runden zu kommen". Zum anderen tat er es wegen einer Rede Macrons von 2017, in der der französische Präsident über "die Vielfalt der französischen Kultur" gesprochen hatte.
Zudem sei Damien T. vermutlich von einem Präsidenten "genervt" gewesen, der "uns nicht zuhört", wie der Freund weiter ausführte. Laut dem Fernsehsender France Télévisions soll Damien T. auch an Kundgebungen der Gelbwesten teilgenommen haben. Staatsanwalt Alex Perrin sagte, dass Damien T. nach seiner Festnahme erklärte habe, er stehe "der Bewegung der Gelbwesten nahe" und teile "traditionelle rechte oder ultrarechte politische Überzeugungen", ohne jedoch "einer Partei anzugehören oder sich militant zu äußern".
Er handelte "instinktiv und "ohne nachzudenken", als er Macron ohrfeigte, "um seine Unzufriedenheit auszudrücken". Am Folgetag des Vorfalles mit Macron wurde die Wohnung von Damien T. durchsucht. Die Ermittler sollen dort zahlreiche Bücher über Rollenspiele, Kampfsimulationen, Bücher über das Mittelalter und eine sowjetische Flagge gefunden haben. Es sollen auch Reproduktionen von Waffen gefunden worden sein. Damien T. wird am 10. Juni zur sofortigen Anklageerhebung vor Gericht gestellt. Nach Artikel 222-13 des französischen Strafgesetzbuches drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 45.000 Euro.
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