Der im Flughafen von Minsk verhaftete weißrussische Blogger und Mitschöpfer des oppositionellen Telegram-Kanals NEXTA Roman Protassewitsch hat ein Geständnis abgelegt. Dies geht aus einem Video hervor, das der TV-Sender Belarus-1 am Montag präsentierte. Protassewitsch erklärte:
"Ich bin in der Justizvollzugsanstalt Nummer 1. Ich kooperiere weiterhin in den Ermittlungen und gestehe die Planung von Massenunruhen in Minsk."
Der Blogger erklärte auch, dass er keine gesundheitlichen Probleme habe:
"Hiermit erkläre ich, dass ich keine gesundheitlichen Probleme habe, weder mit dem Herzen noch mit anderen Organen, und dass ich von den Beamten so korrekt und legal wie nur möglich behandelt werde."
Am Montagabend schrieb die Sprecherin des weißrussischen Innenministeriums Olga Tschemodanowa auf Telegramm, dass Protassewitsch in Gewahrsam gehalten wird. Dabei dementierte sie vorherige Berichte, wonach er in einer medizinischen Einrichtung in Minsk gehalten werde und an Herzproblemen leide.
Dmitri Protassewitsch, der Vater des Inhaftierten, glaubt, dass sein Sohn zu einem Schuldeingeständnis durch Anwendung von Gewalt gezwungen worden sei. In einem Interview sagte er der Nachrichtenagentur Reuters am späten Montag:
"Es sind nicht seine Worte, es ist nicht seine Art, wie er spricht. Er verhält sich sehr reserviert und man kann sehen, dass er nervös ist."
Die Inhaftierung seines Sohnes sei ein Akt der Vergeltung und solle Regierungskritikern zeigen, wozu Minsk in der Lage sei.
Am 20. Oktober 2020 teilte das Oberste Gericht von Weißrussland mit, dass der Telegram-Kanal NEXTA und dessen Logo in der Republik als extremistisch deklariert wurden. Gegen den Gründer Stepan Putilo und den ehemaligen Chefredakteur Roman Protassewitsch sei Anklage wegen der Organisation von Massenunruhen und Gruppenaktionen in Verbindung mit Ungehorsam gegenüber legitimen Forderungen von Vertretern der Staatsgewalt sowie wegen Anstiftung zu sozialem Hass und Zwietracht erhoben worden.
Im Februar dieses Jahres beantragte Weißrussland bei Behörden in Polen die Auslieferung von Putilo und Protassewitsch. Der KGB setzte sie auf die Liste von an Terrorismus beteiligten Personen. Nach Artikel 293 des weißrussischen Strafgesetzbuches drohen Protassewitsch bis zu 15 Jahre Gefängnis.
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