Wegen Zwischenlandung nach Bombendrohung: EU-Gipfel beschließt neue Sanktionen gegen Weißrussland

Nach der wegen einer Bombendrohung erfolgten Zwischenlandung eines Ryanair-Fluges in Minsk verhängt die EU neue Sanktionen gegen die frühere Sowjetrepublik Weißrussland. Unter anderem sind Maschinen weißrussischer Airlines künftig aus dem EU-Luftraum ausgeschlossen.

Auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs hat die Europäische Union neue Sanktionen gegen Weißrussland beschlossen. Anlass ist die aufgrund einer Bombendrohung erfolgte Zwischenlandung eines Ryanair-Flugzeugs, mit dem der weißrussische oppositionelle Blogger Roman Protassewitsch unterwegs nach Litauen war. Da es im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen am Minsker Flughafen zur Verhaftung des in Weißrussland gesuchten Protassewitsch und dessen Gefährtin Sofia Sapega kam, vermuten die EU-Regierungen hinder dem Vorfall weißrussische Geheimdienste.

Dies geht aus dem Wortlaut der EU-Erklärung deutlich hervor, in der die beiden Geschehnisse in einem Atemzug genannt werden:

"Der Europäische Rat verurteilt nachdrücklich die erzwungene Landung eines Ryanair-Fluges am 23. Mai 2021 in Minsk (Belarus) und die Inhaftierung des Journalisten Roman Protassewitsch und von Sofia Sapega durch die belarussischen Behörden." 

Der Blogger und seine Freundin müssten umgehend freigelassen und der "beispiellose und nicht hinnehmbare Vorfall" durch die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation dringend untersucht werden, so die Forderungen der EU.

Zusätzlich plant man weitere gezielte Wirtschaftssanktionen und eine Ausweitung der Liste mit Personen und Unternehmen, gegen die in der EU Vermögenssperren und Einreiseverbote gelten.

Wie die Deutsche Presse-Agentur mit Verweis auf einen Sprecher von EU-Ratspräsident Charles Michel am Montagabend nach Beratungen der Staats- und Regierungschefs in Brüssel mitteilte, sollen ferner weißrussische Fluggesellschaften künftig den Luftraum der EU nicht mehr nutzen dürfen und von Starts und Landungen an Flughäfen in der EU ausgeschlossen sein. Fluggesellschaften mit Sitz in der EU sind darüber hinaus aufgefordert, den Luftraum über Weißrussland zu meiden. 

Bevor die Sanktionen verbindlich werden, müssen sie allerdings noch vom EU-Ministerrat abgesegnet werden.

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(rt/dpa)