Belgische Mönche, die Trappistenbier brauen, verteidigten ihr Recht auf Quellwasser vor Gericht

Ein Rechtsstreit um Quellwasser zwischen einem belgischen Kloster und dem weltweit größten Kalkproduzenten hat mit dem Sieg der Mönche geendet. Den Trappisten, die aus dem Wasser ein berühmtes Bier brauen, half ein Dokument aus dem Jahr 1833.

Die Trappistenmönche aus einem Kloster in der belgischen Stadt Rochefort haben eine Klage gegen den weltgrößten Kalkproduzenten Lhoist Group wegen des Rechts der Mönche auf das Quellwasser gewonnen. Aus diesem Wasser brauen die Mönche das berühmte Trappistenbier. Das Kloster stellt vier belgische Ale-Sorten unter der Marke "Rochefort" her.

Der Rechtsstreit zwischen der Trappistenabtei Rochefort und der Lhoist Group hatte vor zehn Jahren begonnen. Das Unternehmen plante, den Kreidesteinbruch in der Nähe der Abtei zu vertiefen. Dafür hätte das Grundwasser darunter abgepumpt werden müssen. Dies würde den natürlichen Grundwasserspiegel senken, infolgedessen würde das Wasser nicht mehr auf natürliche Weise in Richtung der Abtei fließen. Es sind jedoch die Gewässer, die die Quelle auf dem Gebiet des Klosters füllen, aus der die Mönche Wasser für das Bierbrauen nehmen.

Die Lhoist Group schlug vor, den natürlichen Wasserfluss durch ein Pumpsystem zu ersetzen, aber das Kloster erwiderte, dies könnte die Qualität und Mineralisierung des Wassers beeinträchtigen.

Die Anwälte der Lhoist Group versuchten, sich auf die Tatsache zu berufen, dass das Wasser nicht der Abtei gehört, bis es durch ihr Eigentum fließt. Die Trappistenabtei Rochefort legte dem Gericht jedoch ein Dokument über die Aufteilung der lokalen Gebiete und der Knechtschaft ab dem Jahr 1833 vor, das die Änderung des Flusses der Quelle, die die Abtei versorgt, verbietet.

Im Jahr 2019 stimmte das Gericht den Argumenten der Mönche zu. Das Kalkunternehmen legte dementsprechend eine Berufung ein. Am 14. Mai 2021 bestätigte ein Berufungsgericht in Lüttich jedoch, dass der Eigentümer des Steinbruchs zwar auch die Quelle besitzt, jedoch nicht berechtigt ist, das gesamte oder einen Teil des Wassers, das die Abtei versorgt, umzuleiten. Die Lhoist Group muss jetzt entscheiden, ob das Unternehmen die richterliche Entscheidung vor dem Kassationsgericht anfechten wird.

Nur das Bier, das in 13 Klöstern trappistischer Mönche hergestellt wird, darf als Trappistenbier bezeichnet werden: sechs davon befinden sich in Belgien, zwei in den Niederlanden, je eines in Österreich, Spanien, Großbritannien, den USA und Italien.

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