Europa

Freier Zugang für Alle: Unternehmen wollen keine Diskriminierung von nicht geimpften Kunden

Von den Lockerungen in Österreich profitieren wohl nur Geimpfte, die anderen müssen sich weiter testen lassen. Dagegen wendet sich Animap – ein Zusammenschluss von Unternehmen, die "allen Menschen freien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen gewähren" wollen.
Freier Zugang für Alle: Unternehmen wollen keine Diskriminierung von nicht geimpften KundenQuelle: AFP © Christof Stache

Nach Monaten des harten Lockdowns wurden in vielen Regionen Österreichs Anfang Mai Lockerungen zugelassen – so etwa in Wien und Niederösterreich. Damit durften Einzelhandelsgeschäfte und körpernahe Dienstleister wieder öffnen. Für den 19. Mai sind weitere Öffnungsschritte geplant so zum Beispiel die Öffnung der Außengastronomie und von Hotels. Grundbestimmung für das Wahrnehmen des Angebots ist nach Angaben der österreichischen Bundesregierung aber die sogenannte "3-G-Regel". Demnach dürfen die meisten Angebote nur von Personen wahrgenommen werden, die "geimpft, getestet oder genesen" sind.

Es ist streng geregelt, wer zu diesen Personengruppen gehört, von denen laut dem österreichischen Sozialministerium "ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht". Die Privilegien gelten für Personen, "die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden" – bei der Erstimpfung ab dem 22. Tag nach dem ersten Stich für maximal drei Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung; die Zweitimpfung "verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere sechs Monate". Für genesene Personen, die sich einmal haben impfen lassen, gilt die Regelung neun Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung. Genesene Personen sind "für sechs Monate von der Testpflicht befreit", wenn sie einen "Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion" vorweisen können. "Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt."

Alle anderen können sich Zugang zu den Angeboten verschaffen, indem sie einen negativen Test vorweisen. Das Sozialministerium klärt auf, dass ein PCR-Test für 72 Stunden Gültigkeit hat, ein Antigentest für 48 Stunden. Darüber hinaus gibt es Selbsttest-Möglichkeiten, "die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden" – diese gelten für 24 Stunden. Das Ministerium fügt hinzu:

"Point-of-Sale-Tests für das einmalige Betreten von Sportstätten, Betriebsstätten, Restaurants, Hotels oder einer Veranstaltung ergänzen das Angebot."

Diese 3-G-Regel ist eine Zulassungsbeschränkung für viele Branchen wie die Gastronomie, Hotels, Freizeitbetriebe, Sportanlagen und bestimmte Bereiche des Einzelhandels und der Dienstleistungen.

Bilden sich Parallelstrukturen in Österreich?

Für zahlreiche Unternehmen des Einzelhandels – aus Gastronomie, Hotellerie, Handel, Freizeit und körpernaher Dienstleistung – könnte diese 3-G-Regeln zum endgültigen Ruin führen. Nach den langen Monaten des Lockdowns hatten viele auf einen unbeschränkten Zugang für Kunden gehofft. Deshalb hat sich in den vergangenen Wochen ein Netzwerk mit den Namen Animap gegründet.

Animap ist ein branchenübergreifender Zusammenschluss von Unternehmern, die sich nicht der 3-G-Regel unterwerfen wollen. Die Organisatoren von Animap geben an, mit ihrem Netzwerk einer Benachteiligung und Ausgrenzung jener Menschen entgegenwirken zu wollen, "welche sich aus gesundheitlichen Bedenken" keinen dieser Corona-Impfstoffe spritzen lassen wollen.

In erster Linie handelt es sich um ein Branchen- und Produktverzeichnis. Über die Webseite können Kunden, Geschäfte finden, die nach eigener Darstellung "in Bezug auf die COVID-19-Impfung niemanden ausgrenzen, sondern allen Menschen freien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen gewähren". Kernelement der Plattform ist eine Online-Karte, auf der sich die teilnehmenden Geschäfte und Unternehmen finden lassen. Für Österreich lassen sich derzeit über 900 Adressen finden. Klickt man beispielsweise auf Wien, finden sich Anbieter verschiedener Branchen: Kosmetik- und Friseursalons, Heilpraktiker und Psychotherapeuten, Yogastudios und viele andere Bereiche.

Noch ist unklar, ob und wie die österreichischen Behörden mit dem Netzwerk Animap und den daran beteiligten Unternehmen umgehen werden. Laut dem Sozialministerium gelten die 3-G-Regeln bundesweit. Auch für Deutschland gibt es mittlerweile einen Ableger von Animap, bei dem über 5.300 Einträge vorhanden sind.

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