Europa

EU-Parlament stimmt für "EU COVID-19 Zertifikat" - Streit mit Ländern um Umsetzung

Ein neues Impfzertifikat soll ab Juni die Einreise in die EU sowie die Reisefreiheit in der EU erleichtern. Erhalten sollen es zweifach Geimpfte und immunisierte Personen. Das Dokument soll nicht länger als zwölf Monate gültig sein.
EU-Parlament stimmt für "EU COVID-19 Zertifikat" - Streit mit Ländern um UmsetzungQuelle: www.globallookpress.com © Photographer: © Nicolas Landemard

Mit dem europäischen Impfzertifikat, dem sogenannten "digitalen grünen Nachweis", über das die Abgeordneten des EU-Parlaments am Mittwoch abstimmt haben, soll "für EU-Bürgerinnen und -Bürger die sichere Ausübung ihres Rechts auf freien Personenverkehr in Zeiten von Corona gewährleistet werden", heißt es auf der offiziellen Seite der EU-Kommission.  Ohne das von der EU-Kommission "digitales grünes Zertifikat" getaufte und nun in "EU COVID-19 Zertifikat" umbenannte Dokument bleiben die Bürgerrechte eingeschränkt und die Reisefreiheit in der EU weiter erschwert.

Das Zertifikat soll demnach nicht länger als zwölf Monate gültig sein und ab Juni zur Verfügung stehen. Alle EU-Staaten sollen das Dokument anerkennen, um einheitliche Einreiseregeln zu schaffen. Obwohl bereits am Mittwoch darüber abgestimmt wurde, wurden die Ergebnisse erst am Donnerstagmorgen veröffentlicht. Demnach stimmten 540 Abgeordnete für die Einführung des "EU COVID-19 Zertifikats", 119 dagegen und 31 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Als großer Streitpunkt erwies sich die Forderung der Parlamentarier, dass Inhaber der Zertifikate nicht mehr nationalen Corona-Regelungen wie Quarantäne nach Einreise unterworfen werden, was von den EU-Staaten aber abgelehnt wird. Bis zum Sommer haben EU-Parlament und EU-Kommission nun Zeit, um noch vor dem Start der Tourismussaison eine allgemein gültige Lösung zu finden. 

In Deutschland ist man da nicht ganz so weit. Hier beobachtet seit Mittwoch das Bundesamt für Verfassungsschutz Personen und Gruppen innerhalb der Querdenker-Bewegung, die sich gegen die sogenannte Corona-Notbremse aussprachen. Verbindungen zu "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" sowie Rechtsextremisten werden nun staatlich überwacht.

Während gegen die bis zum 30. Juni verhängte Corona-Notbremse Bayerns Freie Wähler, die Bundes-FDP und rund 70 weitere mit Klagen und Eilanträgen beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht vorstellig wurden, fahren die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer weiter auf Sicht – dies allerdings mit Ausnahmen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will im Mai die Priorisierung beim Impfen aufheben. In Bayern impfe man derzeit bereits die Risikogruppe drei, sagt der CSU-Chef beim Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI). Deshalb rücke im Mai jetzt sowohl die Impfung von Familien als auch in Betrieben in den Vordergrund. Nach einem Beschluss des bayerischen Kabinetts vom Dienstag werden vollständig Geimpfte im Freistaat von diesem Mittwoch an Menschen gleichgestellt, die negativ auf Corona getestet wurden. So müssen vollständig Geimpfte bei einem Friseurbesuch keinen negativen Corona-Test vorweisen. 

Auch Rheinland-Pfalz und Hessen haben ihre Verordnungen bereits entsprechend angepasst.

Anders in Nordrhein-Westfalen: In den meisten Kreisen und Städten des Bundeslandes steigen die Inzidenzwerte – und das sorgt im Rahmen der Corona-Notbremse für strengere Regeln. Das NRW-Gesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass ab Donnerstag (29. April), 0 Uhr, kein "Click and Meet" mehr in der Städteregion Aachen und im Hochsauerlandkreis möglich sei. Der Inzidenz-Grenzwert liegt hier bei 150. Ebenfalls ab Donnerstag werden im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Paderborn und Kreis Wesel sowie in der Städteregion Aachen die Maßnahmen für Schulen, Kitas und Hochschulen verschärft, da die Sieben-Tage-Inzidenz über 165 gestiegen ist.

In Hamburg ist im Einzelhandel nur noch "Click & Collect" statt "Click & Meet" möglich. Geschäfte dürfen also keine Kunden mehr mit Termin empfangen, sondern nur noch bestellte Ware herausgeben. Museen, Ausstellungen und Zoos dürfen nicht mehr öffnen.

In Schleswig-Holstein gibt es zusätzlich ergänzende Maßnahmen beim Überschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 100 in den Kreisen und kreisfreien Städten. Der sogenannte 100er-Erlass ist in einigen Bereichen strenger als im Bund. Auf Helgoland gilt die Ausgangssperre, obwohl die Inzidenz auf der Insel derzeit bei null liegt. 

Im Saarland bleiben Außengastronomie sowie Kinos, Theater, Museen, Fitnessstudios und Solarien geschlossen. Ausgenommen: Zoos und botanische Gärten. Besucher müssen aber negativ getestet sein.

Als erstes Bundesland geht Bremen in Sachen Testpflicht für Mitarbeiter voran. Der Stadtstaat verpflichtet die Arbeitnehmer nun, die Testangebote wahrzunehmen.

Dem FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae geht das alles nicht schnell genug. Er sagt:

"Während es Union und SPD bei den Änderungen im Infektionsschutzgesetz sehr eilig hatten, lässt sich die Regierung nun viel Zeit, die Ausnahmen von Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene per Rechtsverordnung zu formulieren."

Auch SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich aus der schwarz-roten Regierungskoalition forderte eine rasche Aufhebung der Corona-Beschränkungen für Geimpfte. Er sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung:

"Das muss zügig kommen, denn wir sollten uns die Entscheidung darüber nicht von den Gerichten aus der Hand nehmen lassen. Da jetzt klar ist, dass Geimpfte wahrscheinlich andere nicht mehr infizieren könnten, müssen die Grundrechtseinschränkungen für diese Gruppe Schritt für Schritt zurückgenommen werden."

Erwin Schneider, CSU-Landrat des Kreises Altötting in Bayern, muss Bundespolitik in Bayern umsetzen. Der Landrat hat als erster Kommunalpolitiker einen digitalen Impfpass in seinem Landkreis eingeführt. Doch rechtsverbindlich ist dieser beim Besuch von Kneipen oder Behörden oder an Flughäfen nicht. 

Wenn der digitale Impfnachweis in Deutschland Ende Juni kommt und die EU ab Sommer zunächst die digitale Infrastruktur eingerichtet hat, damit auch die Echtheit überall überprüft werden kann, würde damit nur ein Teil der Geimpften oder Genesenen erfasst werden. All jene, die immunisiert oder genesen sind, müssten sich nachträglich registrieren lassen. Und das ist ohne zentrales Impfdatenregister in Deutschland schwierig. Dies gibt es aus Datenschutzgründen derzeit nicht. 

Mehr zum Thema: Von der Leyen: Einreise aus USA in die EU nur bei Impfung mit EMA-zugelassenem Impfstoff 

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