Europa

Großbritannien untersucht Fälle von Hirnvenenthrombosen nach AstraZeneca-Impfungen

Die britische Arzneimittelbehörde untersucht nun Fälle von Blutgerinnseln nach Verabreichung des AstraZeneca-Impfstoffes. Medienberichten zufolge soll der Impfstoff in Großbritannien nicht mehr für Unter-30-Jährige eingesetzt werden. Die Behörde bestätigte dies aber noch nicht.
Großbritannien untersucht Fälle von Hirnvenenthrombosen nach AstraZeneca-ImpfungenQuelle: www.globallookpress.com © Matthias Bein/dpa

Wie die britische Arzneimittelbehörde Medicines and Healthcare Regulatory Agency (MHRA) am Dienstag mitteilte, untersucht die Behörde nun Fälle von Blutgerinnseln nach der Verabreichung des AstraZeneca-Impfstoffes. Zuvor hatte die Behörde Medienberichten zufolge erwogen, das Vakzin nicht mehr für Unter-30-Jährige zu empfehlen. MHRA-Chefin June Raine erklärte in einer Mitteilung:

"Unsere gründliche und detaillierte Untersuchung zu Berichten von sehr seltenen und spezifischen Arten von Blutgerinnseln mit einer geringen Anzahl an Blutplättchen nach einer Impfung mit AstraZeneca wird fortgeführt."

Wie Raine betonte, sei jedoch noch keine regulatorische Entscheidung gefallen. Die Behörde ruft weiterhin dazu auf, Impftermine wahrzunehmen. In Großbritannien wurden bisher etwa 30 Fälle von Blutgerinnseln nach Impfungen mit dem AstraZeneca-Präparat gemeldet worden, wie die MHRA vergangene Woche mitteilte. Bisher wurden in Großbritannien mehr als 18 Millionen Dosen des AstraZeneca-Vakzins verimpft.

In Deutschland waren laut dem für Impfstoffe zuständigen Paul-Ehrlich-Institut bis Anfang vergangener Woche 31 Verdachtsfälle von Hirnvenenthrombosen nach Impfungen mit dem AstraZeneca-Vakzin bekannt geworden. Bis dahin hätten etwa drei Millionen Menschen das Mittel verabreicht bekommen. Aufgrund der aufgetretenen Thrombose-Fälle hatten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern in Deutschland beschlossen, den AstraZeneca-Impfstoff nur noch bei Personen über 60 Jahren einzusetzen. Für jüngere Menschen ist eine Impfung nur nach Aufklärung der Risiken auf eigene Gefahr möglich.

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