Polnisches Gericht verurteilt Macher der ZDF-Serie "Unsere Mütter, unsere Väter"

Ein juristisches Nachspiel für die ZDF-Serie "Unsere Mütter, unsere Väter": Das Berufungsgericht in Polen hat die Darstellung der polnischen Heimatarmee im Film für verletzend befunden. In erster Instanz war der Sender noch zu Schadenersatz verurteilt worden.

Die Macher des ZDF-Mehrteilers "Unsere Mütter, unsere Väter" sind von einem Gericht in Polen zu einer Entschuldigung verurteilt worden. Sie müssten jedoch keinen Schadenersatz zahlen, teilte das Berufungsgericht in Krakau am Dienstag mit. Die Entschuldigung solle im polnischen Fernsehen sowie in den deutschen Sendern ZDF, ZDFneo und 3sat veröffentlicht werden, berichtete die polnische Agentur PAP. Das dreiteilige Kriegsdrama war auch im polnischen Fernsehen ausgestrahlt worden. Das Urteil gegen die Produktionsfirma UFA Fiction und das ZDF ist laut Berufungsgericht rechtskräftig.

In dem Rechtsstreit ging es um die Darstellung der polnischen Heimatarmee (AK), einer bewaffneten Untergrundbewegung, die im Zweiten Weltkrieg Widerstand gegen die deutschen Besatzer in Polen geleistet hatte. Geklagt hatte ein polnischer Kriegsveteran der AK.

Der inzwischen 96 Jahre alte Veteran sowie ein Verband früherer AK-Mitglieder hatten dem ZDF und UFA Fiction vorgeworfen, mit dem im Jahr 2013 erstmals ausgestrahlten Dreiteiler über Deutsche im Zweiten Weltkrieg ihre Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben. Demnach enthalte "Unsere Mütter, unsere Väter" Szenen, die Polens Heimatarmee eine Mitschuld an den Verbrechen gegen das jüdische Volk geben würden.

In Stellungnahmen des ZDF und von UFA Fiction hieß es jeweils, man bedauere, dass das Gericht der Freiheit der Kunst keine ausreichende Beachtung geschenkt habe. Sobald das Urteil schriftlich vorliege, wolle man die Begründung prüfen und Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. An der Erarbeitung des Drehbuchs für den Mehrteiler wären namhafte Fachhistoriker beteiligt gewesen.

In erster Instanz hatte ein Bezirksgericht in Krakau die Macher der Serie 2018 zu einer Entschuldigung sowie zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 20.000 Złoty (umgerechnet etwa 4.500 Euro) verurteilt. Dagegen waren die Produzenten in Berufung gegangen.

Das Berufungsgericht urteilte nun, der Dreiteiler stelle weder die Rolle der Deutschen bei den Nazi-Verbrechen und deren Verantwortung für den Holocaust infrage noch die Tatsache, dass die Polen Opfer der deutschen Besatzung waren. Auch seien die Figuren des Films fiktiv und könnten nicht mit lebenden Personen identifiziert werden.

Der Film zeige jedoch Partisanen mit einer weiß-roten Armbinde und der Aufschrift "AK" und führe dazu aus, dass Vertreter dieser Organisation "einen Widerwillen gegen Juden hatten, ihrem Los gegenüber gleichgültig und von einer antisemitischen Haltung durchdrungen waren". Dieser Zugang der Filmemacher führe dazu, dass die Heimatarmee als Formation wahrgenommen werde, in der eine antisemitische Haltung überwogen habe. Damit sei die Freiheit der Meinungsäußerung überschritten worden, so das Gericht.

Die 2013 erstmals ausgestrahlte Serie handelt von fünf miteinander befreundeten jungen Deutschen während des Zweiten Weltkriegs. Einer von ihnen, Viktor, entkommt seiner Deportation ins NS-Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und schließt sich der Heimatarmee an.

Die ZDF-Produktion wurde 2014 mit dem Internationalen Emmy ausgezeichnet. Der Ableger des renommierten US-Fernsehpreises Emmy wird für TV-Produktionen außerhalb der USA vergeben. "Unsere Mütter, unsere Väter" erhielt im selben Jahr auch die Goldene Kamera der Programmzeitschrift Hörzu. Die Serie wurde in 80 Länder verkauft.

Hintergrund für den juristischen Prozess gegen das ZDF stellt das sogenannte "Holocaust-Gesetz" dar, das im Januar 2018 vom Polnischen Senat verabschiedet wurde. Die Vorschrift sieht Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft vor, wenn jemand unter anderem öffentlich und entgegen den Fakten dem polnischen Volk oder dem polnischen Staat die Verantwortung oder Mitverantwortung für die vom "Dritten Reich" begangenen Nazi-Verbrechen zuschreibt oder für andere Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschlichkeit oder für Kriegsverbrechen.

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(rt/dpa)