Europa

Schweiz: Abstimmung über Verhüllungsverbot

Am kommenden Wochenende sollen die Eidgenossen über einen Vorschlag abstimmen, öffentliche Verhüllungen des Gesichtes zu verbieten. Das betrifft nicht nur Burkaträgerinnen, sondern auch etwa Sportler oder Demonstranten.
Schweiz: Abstimmung über VerhüllungsverbotQuelle: www.globallookpress.com © MANUEL GEISSER/www.imago-images.de

In der Schweiz wird am kommenden Sonntag über ein bundesweites Verhüllungsverbot abgestimmt. Sollte der Vorschlag von einer Mehrheit der eidgenössischen Wähler angenommen werden, dann würden sämtliche Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum verboten werden.

Die Befürworter der Initiative argumentieren für ihren Vorschlag mit dem Slogan "Freie Menschen zeigen ihr Gesicht". Zudem argumentieren die Initiatoren, dass das Verbot nötig sei, um gegen Extremismus anzukämpfen und Werte wie Freiheit und Gleichberechtigung zu verteidigen.

Während sich die öffentliche Debatte vor allem um muslimische Trägerinnen von Burkas und ähnlichen Gewändern dreht, ist die Vorlage allerdings so formuliert, dass auch etwa vermummte Sportler oder Demonstranten von ihr betroffen wären.

Hinter dem Vorschlag steckt ein Verein mit dem Namen Egerkinger Komitee, der laut eigenen Angaben bezweckt, "Widerstand gegen die Machtansprüche des politischen Islam in der Schweiz" zu leisten. Der Verein soll laut Medienberichten der rechtskonservativen Schweizer Volkspartei nahestehen. Bereits vor etwa zehn Jahren kam der Verein in die Schlagzeilen, nachdem es ihm bei einer Volksabstimmung im Jahr 2009 gelungen war, ein Bauverbot für Minarette einzuführen.

Der Schweizer Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Initiative. Die Initiatoren würden ein "Randphänomen" zu einem bundesweiten Problem aufbauschen. Zuletzt sanken die Zustimmungswerte für den Vorschlag.

Zu dem Vorschlag des Verhüllungsverbots gibt es einen Gegenvorschlag. Wenn dieser angenommen werden würde, dann müssten Personen ihr Gesicht zeigen, um sich gegenüber Behördenvertretern identifizieren zu können.

Es gibt bereits in zwei Kantonen, nämlich Tessin und St. Gallen, ein Verhüllungsverbot sowie in 15 anderen ein Vermummungsverbot für Hooligans und Demonstranten. Laut Medienberichten soll das Verhüllungsverbot allerdings in beiden Kantonen, das nach Volksabstimmungen jeweils in den Jahren 2013 und 2018 eingeführt worden war, nur selten zur Anwendung kommen.

Mehr zum ThemaMehrheit der Deutschen befürwortet Verbot von Gesichtsschleier und Burka

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.