Europa

"Armutszeugnis" : EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Versäumnissen bei Naturschutz

Bereits 2015 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil Deutschland sich nicht an bindende Naturschutzstandards hält. Bund und Ländern gehen diese zu weit. Jetzt droht eine Klage, die die Bundesrepublik teuer zu stehen kommen könnte.
"Armutszeugnis" : EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Versäumnissen bei NaturschutzQuelle: www.globallookpress.com © Holger Weitzel/imagebroker

Seit Langem setzt Deutschland Richtlinien zum Schutz von Tieren und Pflanzen nicht in der Weise um, zu der es sich selbst verpflichtet hat. Seit Jahren erhält und ignoriert Berlin Mahnungen der EU, jetzt ist den Entscheidern in Brüssel der Kragen geplatzt: Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Ein Schlag, der für die Bundesrepublik teuer werden könnte. Wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag mitteilte, versäumt es Deutschland zum Teil seit mehr als zehn Jahren, entsprechende Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität umzusetzen. Umweltverbände in ganz Deutschland macht das jahrelange Versäumnis fassungslos. Unter anderem geht es um die Einhaltung von Vorgaben, zu denen sich Deutschland bereits im Jahr 1992 verpflichtete, und nicht etwa um die Einführung neuer Maßnahmen.

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Konkret geht es um die EU-Regeln zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten, vor allem der sogenannten FFH-Gebiete. Demnach müssen die EU-Staaten bestimmte Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete ausweisen. Zum Verfahren gehört die Festlegung sogenannter Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen. Tun die Staaten das nicht, setzen sie die sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU nicht ausreichend um – und riskieren damit ein Verfahren.

Die EU-Kommission bemängelt, dass Deutschland "eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen" habe. Zudem habe Deutschland für seine 4.606 Schutzgebiete keine ausreichenden Erhaltungsziele festgelegt.

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Die Klage ist der Höhepunkt eines Vertragsverletzungsverfahrens, das die EU-Kommission bereits 2015 eingeleitet hatte. Von diesem Verfahren sind nach Angaben des Bundesumweltministeriums alle 16 Bundesländer betroffen. Auch der Bund in geringerem Maße, mit acht FFH-Gebieten in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee.

Zur nun eingereichten Klage bezog das Bundesumweltministerium am Donnerstag ausführlich Stellung. "Die Klageeinreichung mit genauen Einzelheiten wird in den kommenden Wochen oder Monaten erwartet", hieß es schriftlich. Die Bundesregierung werde diese eingehend prüfen und sich eng mit den Bundesländern abstimmen, die für "die weitaus meisten FFH-Gebiete" zuständig seien.

"Bezüglich eines Teils der Vorwürfe" seien in den vergangenen Jahren "erhebliche Fortschritte" gemacht worden, betonte das Ministerium. So seien inzwischen mehr als 99,4 Prozent aller FFH-Gebiete rechtlich gesichert und für circa 84 Prozent der Gebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt. "Rechtlich gesichert" heißt, dass die Gebiete gemäß der EU-Richtlinie als Schutzgebiete ausgewiesen sind.

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Bei den Erhaltungszielen gibt es einen grundlegenden Dissens. Die Vorgaben seien "aus Sicht der Länder rechtlich zu weitgehend. Dem hat sich der Bund angeschlossen", erklärte das Bundesumweltministerium weiter. Die Umsetzung würde einen "immensen finanziellen und verwaltungstechnischen Aufwand bedeuten" und sich "vermutlich über viele Jahre hinziehen". Bundesregierung und Länder seien jetzt schon der Auffassung, "dass sie mit ihrer Praxis zur Festlegung der Erhaltungsziele im Einklang mit der FFH-Richtlinie handeln".

Eine Haltung, die die Opposition nicht nachvollziehen kann. Die Bundesregierung sei bislang "nicht damit aufgefallen, die Biodiversität in Schutzgebieten stärken zu wollen", urteilte die naturschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Steffi Lemke. Eine der Ursachen für die Nichterfüllung der EU-Kriterien sieht sie in der "jahrelangen personellen Ausdünnung der unteren Naturschutzbehörden". Da müssten Bund und Länder dringend nachsteuern, sagte Lemke.

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Frank Sitta findet, dass das Verhalten der Bundesregierung "entweder auf dreiste Überheblichkeit oder schlichte Ahnungslosigkeit des Umweltressorts schließen" lasse. "Die Klage der EU-Kommission entlarvt die deutsche Schaufenster-Umweltpolitik", sagte Sitta der Deutschen Presse-Agentur. Mehrere Abgeordnete der FDP hatten im vergangenen Jahr eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um mehr über die vom Vertragsverletzungsverfahren betroffenen Gebiete zu erfahren. Das Verfahren an sich sei vertraulich, heißt es in der Antwort. Stand März 2020 habe es noch 88 FFH-Gebiete gegeben, die "nicht rechtlich gesichert" seien, teilte die Bundesregierung am 2. September 2020 mit. Und: All diese Gebiete lagen den Angaben zufolge in Niedersachsen. Das niedersächsische Umweltministerium hat mittlerweile nachgebessert. Jetzt seien es nur noch 33 Gebiete, teilte Umweltminister Olaf Lies (SPD) erst vor wenigen Tagen mit. Seinen Kommunen setzte er ein Ultimatum bis Mitte Juli. Auch Lies weiß: Bei einer Verurteilung drohen Deutschland hohe Strafen.

Entsprechend empört reagierten am Donnerstag auch die Umweltverbände.

Es sei ein "Armutszeugnis, Bund und Länder verklagen zu müssen, um die Verträge einzuhalten", sagte der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Olaf Bandt. Die Entscheidung der EU-Kommission sei "überfällig". Auch WWF Deutschland und Greenpeace forderten die politisch Verantwortlichen auf, endlich den Forderungen aus Brüssel gerecht zu werden – die alles andere als unerwartet kommt. Bereits im letzten Jahr wies die EU-Kommission mit einer sogenannten begründeten Stellungnahme auf die Missstände bei der Umsetzung der FFH-Richtlinien und damit dem Schutz von Natura-2000-Gebieten hin. Offenbar hätten Bund und Länder diesen 'Warnschuss" nicht gehört, meint NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. "Jetzt drohen eine weitere Verurteilung durch die Richter in Luxemburg und bei weiterem Nichtstun unter Umständen sogar Strafzahlungen. Die Länder und der Bund müssen endlich tätig werden."

Raphael Weyland, NABU-EU-Umweltrechtsexperte, ist empört darüber, dass dies nicht längst geschehen ist: "Es ist ein Unding, dass dies auch sieben Jahre nach Einleitung dieses Vertragsverletzungsverfahrens und fast drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie noch erstritten werden muss."

Dass artenreiche Wiesen, Weiden und Gewässer seit Jahren zunehmend veröden, ist samt den Folgen für die Tierwelt sichtbar und auch der Bundesregierung bekannt, die darüber unter anderem Rückmeldung an Brüssel gegeben hat. Wo es in Deutschland vor Jahren noch wildlebende Tier- und Pflanzenarten gab, dominieren heute artenarme, intensiv gedüngte Grünländer. Wissenschaftler der Universität Göttingen und des Senckenberg Museums für Naturkunde in Görlitz stellten in einer mehrjährigen Untersuchung fest, dass artenreiches Grünland in den vergangenen 50 Jahren um 85 Prozent abgenommen hat.

Laut NABU droht ein Drittel aller Grünlandlebensraumtypen vollständig zu verschwinden. Auch am schwindenden Bestand geschützter Tiere wie dem Schweinswal und zahlreichen Vogel- und Insektenarten, lässt sich der Trend ablesen. Damit sich das ändert, sollte die Politik zum Schutz von Arten und Lebensräumen statt Verboten mehr Anreize für Landwirte und Waldbesitzer schaffen, so der NABU-Experte. Die dazu notwendige Finanzierung könne von bisher pauschal fließenden Agrarzahlungen umgeschichtet werden. "Doch die derzeitigen Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums ignorieren dies völlig und riskieren so weiter schmerzhafte Urteile des Europäischen Gerichtshofs", befürchten die Naturschützer.

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rt/dpa

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