Europa

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte fordert "unverzügliche" Freilassung Nawalnys

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordert die sofortige Freilassung von Alexei Nawalny. Das russische Justizministerium kritisierte diese Entscheidung bereits im Vorfeld als "grobe Einmischung".
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte fordert "unverzügliche" Freilassung NawalnysQuelle: Reuters © Vincent Kessler

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die russischen Behörden aufgefordert, den Oppositionsaktivisten Alexei Nawalny sofort freizulassen. Die Richterkammer hielt ihre Sitzung am 16. Februar ab. Das EGMR-Urteil, das den Anwälten zugesandt wurde, wurde auf Nawalnys Blog veröffentlicht.

Die Entscheidung wurde in Übereinstimmung mit der Regel 39 der Verfahrensordnung des Gerichts über die Anwendung von einstweiligen Maßnahmen getroffen.

"Diese Maßnahme muss sofort angewandt werden", hieß es in dem Urteil.

Das russische Justizministerium hatte zuvor gewarnt, dass eine solche Entscheidung auch im Falle eines Urteils des EGMR nicht umgesetzt werde, und bezeichnete sie als "grobe Einmischung" und Überschreiten einer "roten Linie". 

"Eine Entscheidung auf der Grundlage von Regel 39 der EGMR-Geschäftsordnung wäre in diesem Fall ein ungerechtfertigter und grober Eingriff in das Rechtssystem eines souveränen Staates, ein gewisses Überschreiten der 'roten Linie'. Eine solche Entscheidung kann aus der Sicht des internationalen Rechts nicht durchgesetzt werden", sagte das Ministerium gegenüber TASS.

In einer abschließenden Stellungnahme kritisierte das russische Justizministerium die Forderung des EGMR erneut und nannte sie "politisch" und "präzedenzlos". Sie sei unbegründet und rechtswidrig, da sie keinen Hinweis auf irgendeine Tatsache oder eine Rechtsnorm enthält, die es dem Gericht erlauben würde, eine solche Entscheidung zu treffen. Außerdem sei die Forderung wissentlich nicht durchsetzbar, weil es nach russischem Recht keinen Rechtsgrund gibt, die betreffende Person aus der Haft zu entlassen.

Am 2. Februar hob das Gericht die zur Bewährung ausgesetzte Strafe Nawalnys im Fall "Yves Rocher" auf und ersetzte sie durch 3,5 Jahre in einer Hochsicherheits-Strafkolonie, berücksichtigte dabei aber die ca. einjährige Dauer des Hausarrests im Jahr 2014. Das Urteil wurde mit zahlreichen Verletzungen der Bewährungsauflagen begründet. Die Verteidigung Nawalnys legte gegen das Urteil Berufung ein.

Daraufhin appellierten führende westliche Länder, darunter die USA, Deutschland, Frankreich und Großbritannien, an die russischen Behörden, den Verurteilten freizulassen.

Es liegen bereits Kommentare von russischen Anwälten zur EGMR-Forderung vor. Dmitri Agranowski, Direktor der Moskauer Anwaltskanzlei Liptser, Stavitskaya and Partners, sagte, dass der EGMR unter "monströsem Druck" stehe und die Entscheidung, einstweilige Maßnahmen zu ergreifen, im Widerspruch zur Praxis des Artikels 39 stehe. 

Der Politiker der Regierungspartei Einiges Russland und Vize-Dumasprecher Pjotr Tolstoj nannte die Entscheidung des EGMR "Artillerievorbereitung vor der Entscheidung über die nächsten Sanktionen".

Mehr zum Thema - Russland zahlt Nawalny 8.500 Euro Entschädigung für Festnahme im Jahr 2012

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