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"Blockieren, Verschweigen und Vertuschen": Bundesregierung antwortet auf AfD-Anfrage zu Nawalny

Die AfD-Fraktion im Bundestag hatte im Dezember ihre dritte Anfrage zum Fall Nawalny an die Bundesregierung gestellt. Nach fast zwei Monaten kam am Montag die Antwort der Bundesregierung, die RT DE vorliegt. Die Fragesteller zeigen sich damit jedoch alles andere als zufrieden und sprechen von einem "Offenbarungseid".
"Blockieren, Verschweigen und Vertuschen": Bundesregierung antwortet auf AfD-Anfrage zu NawalnyQuelle: www.globallookpress.com © Felix Zahn/photothek.net via www.imago-images.de

Die Bundestagsfraktion der AfD richtete Ende Dezember erneut eine Kleine Anfrage mit insgesamt 32 Fragen zum Fall Nawalny an die Bundesregierung. Die Partei hatte bereits Mitte Oktober zwei Anfragen zu dem Fall gestellt, die aus ihrer Sicht aber nur unzureichend beantwortet wurden.  

Am Montag antwortete die Bundesregierung auf die Anfrage von 21. Dezember. Das schreiben liegt RT DE vor. In ihrer dritten Anfrage schlossen sich die Fragesteller zunächst der Erklärung der Bundesregierung an, wonach die Umstände des Falles "vollständig" und "transparent" aufgeklärt werden müssten.

Die Bundesregierung hatte am 2. September 2020 erklärt, dass es sich bei der mutmaßlichen Vergiftung Alexei Nawalnys mit einem chemischen Nervenkampfstoff um einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) handele. Umso unverständlicher ist es allerdings nach Ansicht der Fragesteller der AfD, dass die Bundesregierung angibt, keine Kenntnis zu besitzen, wie (mutmaßlich) "hochtoxische Gegenstände" nach Deutschland gelangen konnten.

Auf die Frage, ob die Gegenstände, die Spuren des Nervenkampfstoffes Nowitschok aufgewiesen haben sollen, nach Kenntnis der Bundesregierung sachgerecht nach Deutschland gebracht wurden und wenn ja, auf welche Weise, antwortete die Bundesregierung:

"Weder liegen der Bundesregierung Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, noch bestand aus ihrer Sicht Veranlassung, diese zu erlangen."

Falls die Bundesregierung keine Kenntnis über die genauen Vorgänge der Verbringung eines hochtoxischen Nervenkampfstoffs nach Deutschland besitzt, komme sie ihrer Aufgabe, "Leib und Leben der Bevölkerung" zu schützen, nicht nach, so die Fragesteller in einer ersten Reaktion gegenüber RT DE.

Sie wollten zudem wissen, ob die Bundesregierung keine Sorge hegte, dass sich die Begleiter von Alexei Nawalny kontaminiert haben könnten und auf diese Weise weitere Personen in Gefahr bringen könnten. Die Antwort der Bundesregierung lautete:

"Nein. Zum Zeitpunkt des zweifelsfreien Nachweises der Vergiftung von Alexei Nawalny mit einem chemischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe hätten – eine entsprechende Exposition vorausgesetzt – bei diesen Personen gleichartige Vergiftungssymptome bereits vorliegen müssen."

Auf die Frage, ob das Personal, das Alexei Nawalny in der Charité betreute, bei dem Umgang mit einer Person, die mutmaßlich mit einem hochgiftigen Kampfstoff kontaminiert wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung die vorgeschriebene und erforderliche Schutzbekleidung getragen hat, lautete die Antwort des Bundesregierung deutlich: "Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor."

Der Fragesteller Dr. Anton Friesen nahm gegenüber RT DE Stellung zu der Antwort der Bundesregierung:

"Stellen Sie sich vor, es reisen mehrere Personen nach Deutschland zusammen mit einem Menschen ein, der durch ein hochgefährliches Nervenkampfgift vergiftet wurde. Dazu noch Gegenstände, welche ebenfalls Giftspuren aufweisen. Und die Bundesregierung antwortet auf die Frage, ob diese Gegenstände sachgerecht transportiert wurden, es interessiere sie nicht. Zudem teilt sie den betroffenen Personen gar nicht mit, dass es noch andere vergiftete Gegenstände gibt als die ominöse Wasserflasche.

Und schließlich weiß sie angeblich nicht, ob die Ärzte, die den Vergifteten behandelten, überhaupt Schutzanzüge getragen haben. Der Bundesregierung scheint das Leben und die Gesundheit der Betroffenen und der deutschen Bürger ziemlich egal zu sein, könnte man meinen. Im Fall Nawalny ist nicht nur das höchst fragwürdig – die gesamte 'Informationspolitik' der Bundesregierung besteht aus Blockieren, Verschweigen und Vertuschen."

Als die AfD-Abgeordneten wissen wollten, ob Russland der Bundesrepublik angeboten hat, Ermittler hinsichtlich der mutmaßlichen Vergiftung Nawalnys nach Deutschland zu entsenden, und welche Gründe nach Kenntnis der Bundesregierung der Gewährung des Anerbietens Russlands entgegenstanden, dass deutsche und russische Ermittler gemeinsam Untersuchungen durchführen, antwortete die Bundesregierung:

"Die Bundesregierung äußert sich aus Gründen der Vertraulichkeit nicht im Einzelnen zu zwischenstaatlichen Rechtshilfeersuchen. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den rechtmäßigen Geheimhaltungsinteressen eines zwischenstaatlichen Rechtshilfeersuchens zurück."

"Russische Rechtshilfeersuchen: geheim. Russische Ermittler in Deutschland: geheim. Wer Nawalny im Krankenhaus besucht hat: wissen wir nicht. Es ist ein Offenbarungseid dieser Bundesregierung. Von Aufklärung für Deutschland ist das alles meilenweit entfernt", kommentierte Dr. Anton Friesen die Antwort der Bundesregierung.

Auf die Frage, wie die Bundesregierung ihre widersprüchlichen Feststellungen erklärt, einerseits zu konstatieren, die Vergiftung Nawalnys sei (lediglich) "eine mutmaßlich in Russland begangene Tat", (siehe die Antwort auf die Frage 30 einer vorherigen Anfrage), obwohl sie an anderer Stelle es als Tatsache betrachtet, dass Nawalny auf russischem Territorium mit einem chemischen Nervenkampfstoff vergiftet worden ist, lautete die Antwort des Bundesregierung: "Die Bundesregierung sieht in den Formulierungen keinen Widerspruch."

Aus Sicht der Fragesteller bleibe es dennoch "widersprüchlich", wenn die Bundesregierung an einer Stelle angibt, Nawalny sei "mutmaßlich" in Russland vergiftet worden, während sie es an anderer Stelle als Tatsache behauptet.

Seit dem 17. September 2020 ist bekannt, dass die angeblich mit Nowitschok kontaminierte Wasserflasche von Nawalnys Begleiterin, Maria Pewtschich, nach Deutschland gebracht wurde. Trotz der Beteiligung sowohl des deutschen Militärs als auch der deutschen Geheimdienste im Fall Nawalny, die berufsbedingt über die genauesten Informationen verfügen sollten, gab sich die Bundesregierung seinerzeit unwissend, was Pewtschich betrifft.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung nunmehr Auskunft darüber erteilen könne, ob deutsche Ermittlungsbehörden Maria Pewtschich befragt haben, antwortete sie: "Zu den Besuchen von Frau Pewtschich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor." 

In ihrer Antwort auf eine vorherige Anfrage hatte die Bundesregierung noch behauptet, ihr lägen keine Erkenntnisse vor, dass sich Pewtschich an Bord der Maschine befand, mit der Nawalny nach Deutschland transportiert wurde. In ihrer aktuellen Antwort listet sie hingegen die Mitreisenden auf: Neben Alexei Nawalny "befanden sich seine Ehefrau Julia Nawalnaya und seine Pressesprecherin Kira Iarmysh auf dem Flug von Omsk nach Berlin, mit dem sie in die Bundesrepublik Deutschland einreisten".

Die Fragesteller kommentierten nun das neue Statement der Bundesregierung:

"Andererseits hat die Bundesregierung bei der vorhergehenden Anfrage angegeben, keine Kenntnis darüber zu besitzen, ob Maria Pewtschich sich in dem Flugzeug mit Nawalny befunden hat. Nunmehr gibt die Bundesregierung jedoch unmissverständlich an, dass sie sich nicht in dem Flugzeug befunden hat – was Pewtschich jedoch erklärt. Die Bundesregierung hat nunmehr erstmals angegeben, wer sich mit Nawalny im Flugzeug befunden hat. Nawalny sei kontaminiert gewesen, zudem müssten sich kontaminierte Gegenstände im Flugzeug befunden haben. Ob die weiteren Personen, die sich im Flugzeug befanden, vielleicht in Kontakt mit Nowitschok gekommen sind, interessiert die Bundesregierung nicht."

"Die Bundesregierung geht bei der Beantwortung von Anfragen grundsätzlich nicht selten auf die Vorbemerkung der Fragesteller ein und schildert ihre Sicht der Dinge", heißt es in der Reaktion der . Fragesteller auf die erhaltene Antwort der Regierung. Die AfD-Abgeordneten kritisieren in diesem Zusammenhang: "Dies hat sie, trotz der detailliert dargelegten harten Kritik in diesem Fall unterlassen. Warum? Weil sie sich nicht in der Lage sieht, die Argumentation der Fragesteller zu widerlegen?"

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