Amnesty International kritisiert willkürliche Verhaftungen in Frankreich
Amnesty International präsentierte diese Woche einen Bericht über die ihrer Ansicht nach willkürlichen Verhaftungen durch Sicherheitskräfte ohne anschließende strafrechtliche Verfolgung während einer Demonstration am 12. Dezember 2020 in Paris. Hintergrund der Demonstrationen war der Protest gegen ein neues "Sicherheitsgesetz" der französischen Regierung. Laut Amnesty seien die Festnahmen wegen "vager Vergehen" erfolgt, es habe "Anklagen ohne Vorladung" und "Verletzung von Rechten" gegeben.
Von den 142 verhafteten Demonstranten seien "fast 80 Prozent nicht final strafrechtlich verfolgt" worden, heißt es in dem Bericht, der von der Nachrichtenagentur AFP eingesehen wurde. Amnesty, das zusammen mit Verbänden und Gewerkschaften gegen das Sicherheitsgesetz mobilisiert hatte, erklärte, es gebe eine "berechtigte Sorge über die Risiken willkürlicher Verhaftungen und anderer Menschenrechtsverletzungen". Anne-Sophie Simpere, Referentin für Freiheitsrechte bei Amnesty International Frankreich und Autorin des Berichts, sagte gegenüber AFP, dass "die Kriminalisierung von Demonstrationen" nicht neu sei. Sie erinnerte daran, dass es am 12. Dezember keine "nennenswerte Gewalt vonseiten der Demonstranten" gegeben habe. Nichts scheine das Vorgehen der Polizeikräfte bezüglich der Verhaftungen zu rechtfertigen.
Amnesty hatte Zugang zu Verhören, ärztlichen Attesten und anderen Gerichtsdokumenten, um seinen Bericht zu erstellen. Von 35 Personen, die ohne strafrechtliche Verfolgung verhaftet wurden, "wurden 33 in Polizeigewahrsam gehalten und zwei für fast fünf Stunden ihrer Freiheit beraubt", so die Organisation. Amnesty stellt auf der Grundlage von Zeugenaussagen von Demonstranten und Videos der Demonstration am 12. Dezember fest, dass es bei der Demonstration zu "Anklagen" "ohne nennenswerte Unruhen" gekommen sei. Der Anwalt Alexis Baudelin, der ebenfalls von der Polizei festgesetzt wurde, sagte gegenüber AFP: "Ich war überrascht von der Strategie, wie die Ordnung aufrechterhalten werden sollte: An jeder Kreuzung hatte die Polizei friedliche Demonstranten ohne Grund und ohne Warnung angegriffen".
In Hinblick auf Fälle von Inhaftierung, die Amnesty untersucht hatte, wies die Organisation darauf hin, dass diese "auf der Grundlage vager Gesetze" erfolgt seien. Darunter die, die die "Teilnahme an einer Gruppe zur Vorbereitung von Gewalt" festlege. Doch von den am 12. Dezember Festgesetzten sollen nur zwei Personen Objekte bei sich getragen haben, die einen derartigen Vorwurf rechtfertigen könnten. Dabei soll es sich um Taucherbrillen, Handschuhe und Motorradhelme gehandelt haben.
"Man bestraft etwas, bevor es passiert", so Simpere. Es handele sich um eine gesetzliche Bestimmung, der es "an Präzision mangelt", so der Bericht von Amnesty. Und weiter: Das Gesetz trage dazu bei, "dass die Behörden es in einer Weise verwenden, die die Menschenrechte ungebührlich verletzt".
Darüber hinaus sei fünf Personen die Reise nach Paris untersagt worden – teilweise für bis zu sechs Monate. Eine Sanktion, die durch ein Gesetz vom März 2019 möglich ist. Laut Amnesty handelt es sich um "eine Verurteilung ohne Gerichtsverfahren", die "umso problematischer ist, (...) weil die Betroffenen nicht in Berufung gehen können".
Die Organisation fordert das französische Parlament auf, diese Bestimmung in der Strafprozessordnung aufzuheben. Die Haltung der Polizei erinnere an das Vorgehen gegen die Gelbwesten in den Jahren 2018 und 2019, als laut dem Staatsanwalt Rémy Heitz nur 27 Prozent der in Polizeigewahrsam gebrachten Personen auch schlussendlich strafrechtlich verfolgt wurden.
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