Immer noch Rente aus Deutschland: Berlin nennt Namen niederländischer SS-Veteranen
Der niederländische Staatssekretär für Finanzen, Hans Vijlbrief, erklärte in einem Brief an das Parlament, der von lokalen Medien aufgegriffen wurde, dass Deutschland nun doch eine Liste mit den Namen jener SS-Veteranen geschickt habe, die aus Deutschland eine Rente beziehen. Die Liste soll den Zeitraum 2015 bis 2019 mit den genauen Beträgen abdecken.
Laut den Angaben aus Berlin soll es sich insgesamt um 34 Personen in den Niederlanden handeln. Die Zahlungen reichten von einigen hundert Euro bis hin zu 1.300 Euro. Die meisten der Begünstigten waren Veteranen der Waffen-SS oder deren Witwen und andere engste Verwandte. Historiker in den Niederlanden vermuten, dass sich unter ihnen auch Kriegsverbrecher und ehemalige Aufseher von Auschwitz-Birkenau befinden könnten, da Dutzende von Niederländern an der Seite deutscher Truppen in dem berüchtigten Todeslager gedient hatten.
Die Niederlande drängen schon länger darauf, dass Deutschland diese Namen offenlegt – seit 2014 ist bekannt, dass Tausende Kämpfer auf Seiten des Dritten Reichs in ganz Europa nach wie vor Geld aus Deutschland erhalten. Die Renten wurden gemäß einem Dekret von Karl Dönitz aus dem Jahr 1945 gezahlt. Nach den Suiziden von Hitler und Joseph Goebbels am 30. April beziehungsweise 1. Mai 1945 setzte Dönitz am 5. Mai eine bereits Ende April vorbereitete "Geschäftsführende Reichsregierung" unter Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk als Leitendem Reichsminister ein, die allgemein als "Regierung Dönitz" bekannt wurde.
Niederländische Abgeordnete wiesen bereits seit Jahren darauf hin, dass die Empfänger der deutschen Renten ihre Schecks ohne Besteuerung abholen könnten, da die Zahlungen den Finanzbehörden dieses Landes bisher unbekannt blieben. Gleichzeitig aber würden Kriegsopfer, die Anspruch auf viel geringere Zahlungen hätten, obendrein voll besteuert. Vijlbrief sicherte in seinem Schreiben zu, dass alle Personen auf der von Berlin vorgelegten Liste demnächst von den Behörden daraufhin überprüft werden, ob sie für diese ihre Renten Steuern gezahlt hätten.
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