Europa

Alexei Nawalny vom Flughafen BER Richtung Moskau abgeflogen

Alexei Nawalny kehrt am Sonntag nach einem fast fünfmonatigen Behandlungsaufenthalt in Deutschland nach Russland zurück. Am Nachmittag ist der Politblogger am Berliner Flughafen BER eingetroffen. Seine Maschine soll am Abend auf dem Moskauer Flughafen Wnukowo landen.
Alexei Nawalny vom Flughafen BER Richtung Moskau abgeflogenQuelle: Reuters © Polina Ivanova

Der russische Politblogger Alexei Nawalny ist am Sonntagnachmittag am Berliner Flughafen BER eingetroffen, um nach einem fast fünfmonatigen Behandlungsaufenthalt in Deutschland nach Russland zurückzukehren. Videoaufnahmen zeigen ihn im Flieger nach Moskau:

Am Berliner Flughafen BER warteten mehrere Journalisten auf ihn. Die Frau eines seiner Mitstreiter veröffentlichte auf Twitter ein Foto mit Nawalny, welches ihn angeblich mit seiner Frau und Mitgliedern seines Teams am Berliner Flughafen BER zeigen soll.

Laut Journalisten, die mit an Bord waren, kam es zu einer Verzögerung, weil ein Passagier an Bord randaliert und Flugbegleiterinnen beschimpft haben soll. Danach wurde er aus der Maschine abgeführt.

Die Maschine mit Nawalny an Bord soll am Sonntagabend auf dem Moskauer Flughafen Wnukowo landen. Die Staatsanwaltschaft der russischen Hauptstadt warnte im Vorfeld vor möglichen illegalen Aktionen am Airport, nachdem der Oppositionelle seine Heimkehr angekündigt und auf Twitter "Empfangt mich" geschrieben hatte. Auch mehrere Anhänger des Bloggers hatten dazu aufgerufen, Nawalny am 17. Januar am Flughafen massenhaft zu empfangen.

Inzwischen schrieb der Föderale Strafvollzugsdienst Russlands (FSIN) Nawalny zur Fahndung aus. Die Behörde begründete diesen Schritt damit, dass sich der russische Blogger der Kontrolle im Rahmen einer laufenden Bewährungsstrafe systematisch entzog. Im Zeitraum zwischen Januar und August 2020 habe der Oppositionelle insgesamt sechsmal gegen die Auflage verstoßen, sich mindestens zweimal pro Monat bei der zuständigen Kontrollbehörde zu melden. Bei jedem Verstoß habe die Behörde an Nawalny offizielle Mahnungen herausgegeben und ihn über eine mögliche Umwandlung seiner Bewährungsstrafe in eine reguläre Gefängnisstrafe aufgeklärt. Außerdem habe der 44-Jährige nach seiner Abreise aus Russland lediglich eine Benachrichtigung über seinen Aufenthalt im Ausland zu Rehabilitationszwecken zukommen lassen und sich somit ebenfalls strafbar gemacht.

Der Politblogger war am 20. August auf einem Inlandflug in Russland zusammengebrochen und ins Koma gefallen. Zunächst wurde er in einem Krankenhaus in Omsk behandelt. Die Ärzte stellten bei ihm eine Stoffwechselstörung fest und konnten keine Giftsubstanzen in seinem Körper nachweisen. Anschließend wurde Nawalny auf Drängen seiner Familie und Anhänger in die Berliner Universitätsklinik Charité verlegt. Ein Speziallabor der Bundeswehr stellte anschließend bei einer toxikologischen Untersuchung von Nawalnys Proben einen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe fest. Dieses Ergebnis wurde von zwei weiteren Speziallaboren in Frankreich und Schweden angeblich bestätigt. Allerdings liegen von allen drei Laboren keine veröffentlichten Ergebnisse vor, die es ermöglichen würden, die Befunde zu verifizieren.

Der 44-Jährige beschuldigt den russischen Präsidenten Wladimir Putin persönlich, seine Vergiftung angeordnet zu haben. Die russische Regierung weist die Vorwürfe zurück. Die russischen Behörden verlangen von Deutschland alle medizinischen Protokolle zum Fall Nawalny, die jedoch bislang unter Verschluss sind und damit Russland nicht zur Verfügung stehen.

Mehr zum Thema - Kurz vor Rückkehr von Nawalny: Deutschland beantwortet endlich die russischen Rechtshilfeersuchen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.